Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

II. 
An die Staͤnde-Versammlung 
Kammer der Reichsraͤthe 
und 
Kammer der Abgeordneten. 
  
(Die waͤhrend der Abwesenheit Sr. Majestaͤt 
des Königs dem Gesammt-Staats-Mini- 
sterium in Bezlehung auf die ständischen 
Angelegenheiten ertheilte Vollmach: betr.) 
Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Unsern Gruß zuvor, Liebe und 
Getreue, Stände des Reichs! Da Wir 
zum Gebrauche des für die Erhaltung Unsrer 
Gesundheie jährlich norhwendigen Mineralba= 
bes eine Reise in das Ausland antreten, und 
München am zosten Juni 1819. 
Maxr. Jose ph. 
Gras v. Reigersberg. Fürst v. Wrede. 
Graf v. Thöürhelm. Freyherr v. 
30 
einige Wochen aus Unsern Staaten abwe- 
send seyn werden, so haben Wir während dies 
ser Abwesenheit Unserm Gesammt= Staats- 
Ministerium Vollmacht ertheilt, die von 
Unsern Ständen an Uns zu bringenden ge- 
meinschaftlichen Beschlüße, welche schriftt 
lich an dasselbe zu senden find, in Unserm 
Namen zu empfangen, und überhaupe für 
die Handhabung der Verfassung in allen 
ihren Vorschriften sorgfältig zu wachen. 
Wovon Wir Unsere lieben und ge- 
treuen Stände des Reichs in Kenn##ß 
seben, und denselben mit Königlichen Hulden 
und Gnaden gewogen verbleiben. 
Graf v. Triva. Graf v. Rechberg. 
kerchenfeld. Graf v. Täörring. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Kbnigs: 
Egid v. Kobell.
	        
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