Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

Geseß 
blatt 
für das 
+ « 
Vlligrcf 
ch Baiern. 
  
1. Stück. München, Freytags den #. Januar 1910. 
  
Inh 
Einberufung der Stäude-WVersammlung. 
alt. 
  
Maximilian Josepb, 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern. 
In Bezug auf die in der Verfassungs- 
Utkunde gegebene Versicherung, wollen Wir 
die darin angeordnete Bersammlung der 
Stände Unsces Reiches zur Ausübung der 
zu ihrem Wirkungskreise gehèrigen Rechte, 
auf den a Z#u##n dieseo Monato hiemit ein- 
berufen, und befehlen daher Unsern sämmt- 
lchen Kreis: Regierungen, alle in die 
weyte Kammer aus threm Kreise erwählten 
Abgeordneten sogleich durch abschriftliche 
Miteheilung dieser öffentlichen Ausschrei: 
bung anzuweisen, daß sie sich am genannten 
Tage unfehlbar in unsrer Haupt= und 
Restdenz-Stade einsinden, und fogleich 
nach ihrer Ankunft bey der angeordneten 
Einweisungs: Commission in dem dermalis 
en Stände-Hause, persönlich melden; im 
Falle aber, daß ein Mieglied durch unab- 
wendbare Hindernisse von der Erscheinung 
(1)
	        
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