Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1822. (3)

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9. 
  
  
  
  
  
Nro. 7. 
  
München, Sonnabends den 20. Juny 1322. 
  
—. 
Inhakt- 
Gesetz, die Verkündung der Einkindschafts-Proklame im Unter-Mainkreise betr. Sechste Bepylage zum 
Abschiede für dis Stände-Versammlung des Königreichs Baiern. 
  
Geset, 
die Verkündung der Einkindschafts = Pro- 
klame im Unter-Mainkreise betr. 
Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Bakern. 
N. im Unter-Mainkreise in denjenigen 
Gegenden, wo die fränkische Landgerichts- 
Ordnung gilt, die Einfindschaftungs-Proklame 
von den offenen Kanzeln in den Kirchen durch 
die Pfarrer verkündigt werden müssen, eine 
solche Verkündungs= Art aber nicht nur an sich 
dem Orte und der Person nicht angemessen, 
sondern auch den im ganzen Königreiche beste- 
henden Verordnungen, nach welchen Bekannt# 
machungen über weltliche und Privat-Gegen- 
stände in den Kirchen von den Kanzeln nicht 
geschehen rürfen, zuwider istz so rerordnen. 
Wir, nach Vernehmung Unseres Staaksrathes, 
mit Beirath und Zustimmung Unserer Lie- 
ben und Getreuen, der Stände des Reichs, 
wie folgt: 
(15)
	        
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