Full text : Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

686  Baiern.  Kammer  der  Abgeordneten.

das  Strafrecht,  Civilprozeß,  Obligationenrecht  und  dergleichen  gemacht  und
zur  Annahme  zugeschickt  wird,  ist  da  Etwas  beeinträchtigt  in  der  bureaukratischen
  Selbstständigkeit?  Die  bleibt;  aber  das  Recht  der  Minister  und  der
Krone,  die  Gesetze  dem  Landtage  selbst  vorzulegen  und  nach  Prüfung  des
Landtagsbeschlusses  zu  entscheiden,  ob  sie  angenommen  werden  dürfen  oder
nicht,  das  Recht  ist  preisgegeben.  Nicht  die  bureaukratische  Selbstständigkeit
sondern  die  staatliche  Selbstständigkeit  ist  durch  diese  Verträge  hingerpfert.
Aber  was  wird  dann  die  Folge  sein,  wenn  wir  auf  die  Verträge  wirklich
eingiengen  und  wenn  wir  die  so  gelagerte  Verfassung  annähmen  —  was  wird
die  Folge  sein!  Meine  Herren,  Sie  haben  geschen  aus  dem,  was  ich  eben
dargestellt  habe,  daß  die  Folge  lsein  würde,  die  Preisgebung  der  wichtigsten
Rechte  unserer  baierischen  Krone,  der  baierischen  Selbstständigkeit,  und  was
noch  übrig  bleibt,  das  ist  in  der  Gefahr,  in  einem  oder  in  zwei  Jahren
ebenfalls  weg  zu  sein.  Und  wenn  Sie  das  aus  meinem  Munde  nicht  glauben,
so  glauben  Sie  es  aus  einem  andern  Munde.  Ich  will  nicht  von  Windthorst
  sprechen,  der  ausdrücklich  die  Zerreibungökraft  der  Norddeutschen  Maschine
den  Einzelnstaaten  gegenüber  betont  hat;  aber  Delbrück  muß  doch  wissen,
was  die  Sache  für  eine  Bedeutunng  hat.  In  der  6.  Sitzung  sagt  er:  „Man
ging  davon  aus,  daß  es  wichtiger  sei,  sich  jetzt  auf  das  zu  beschränken,  was
unmittelbar  durch  den  Beitritt  der  Süddeutschen  Staaten  geboten  sei,  und
den  weiteren,  inneren  Verfassungsbau  dem  Zusammenwirken  des  künftigen
Deutschen  Bundesrathes  und  dem  künftigen  Deutschen  Reichstage  zu  überlassen.“
  Und  betreffend  den  Oberbefehl  unseres  Königs  im  Frieden  sagt
er,  es  sei  das  eine  Abweichung,  die  durch  die  im  übrigen  dem  Bundesfeldherrn
  zustehenden  Rechte  ihre  Begränzung  und  ihr  Korrektiv  finde.  In
der  11.  Sitzung  sagt  er  dann:  „Meine  Herren,  die  verbündeten  Regierungen
haben  sich  keineswegs  verhehlt,  daß  es  bei  diesen  Aenderungen  der  Verfassung
nicht  sein  Bewenden  haben  kann;  sie  gingen  aber  davon  aus,  daß  es  für
jetzt  genüge,  an  den  beiden  entscheidenden  Stellen  der  Verfassung  das  auszusprechen,
  worüber  sie  sich  vereinigt  haben  und  daß  es  vorbehalten  bleiben
müsse  für  den  nächsten  ordentlichen  Reichstag,  die  weiteren  sich  diesen  beiden
anschließenden  Aenderungen  im  Texte  herzustellen.“  Sie  sehen,  meine  Herren,
der  Norddeutsche  Reichstag  und  der  Norddeutsche  Bund  zusammen  sind  nicht
blos  in  der  Lage,  sondern  sie  haben  auch  die  Absicht,  das  gehörige  Korrektiv
demnächst  eintreten  zu  lassen,  d.  h.  jene  Rechte,  welche  noch  Baiern  gelassen
worden  sind,  die  aber  nach  meinem  Dafürhalten  sehr  gering  anzuschlagen
sind,  auch  jene  Rechte  noch  einzuziehen  und  so  ein  allgemeines  Ganze  zu
machen.  Ich  bin,  meine  Herren,  auch  aus  andern  Gründen  zu  dieser  Anschauung
  berechtigt.  Sie  wissen  ja  so  gut,  wie  ich,  daß  unsere  Zeit  eine
Erscheinung  an  sich  trägt,  die  ich  als  eine  Hauptkrankheit  betrachte  —  vielleicht
  Sie  nicht.  Diese  Hauptkrankheit  geht  dahin,  Alles  zuerst  zu  pulverisiren,
  dann  in  einem  Topfe  zusammen  zu  stoßen  und  endlich  von  einem
Centralpunkte  aus  dieses  pulverisirte  Wesen  nach  Belieben  zu  verarbeiten.