Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1822. (3)

Gesetzblatt « 
fuͤr das 
Königreich Baiern. 
  
I. Stück. München, WMittwochs den 5. Juny 1822. 
  
J nhaut. 
Abschled für dle Seinde-Versammlung des Khalgrelchs Balern- 
  
Maximilian Joseph, 
don Gottes Gnaden König von Baiern. 
Unsern Gruß zuvor Liebe und getreue 
Stände des Reichs! Wir haben Uns beg 
dem nunmehr eingetretenen. Schlusse der zwei- 
ten Versammlung der Stände Unseres König- 
wiches über die Uns übergebrnen gemeinschaft- 
Tchen Beschlüsse der beiden Kammern, so wie 
4ber die Berathungs-Verhandlungen dersel- 
den ausfuhrlichen Vortrag erftatten lassen, 
and ertheilen hierouf nach Vernehmung. Unse- 
res Gesammt-Ministeriums und Staaterachs. 
UmerN Königlichem Entschließungen, wie folgt: 
1. 
Beschluͤße der Kammern uͤber die Ge- 
setz-Entwürse. 
4. Hypotbheken-Gesetz mir der Priorites-Ord- 
nung und dem Einföcungs= Gesetze. 
Wir haben mit Wohlgefallen ersehen, 
daß dir beiden Kammern dem am sie Frörach= 
ten revsfdirten Enewurf eines Hypotheken-Ger 
setzes in Perbindung mie einer Prioritäts- 
Orbnung und einem Einführungs-Gesetze, 
welches auf den Nealkredit Unserer Staats- 
Angehörigen einen so wichtigen Einfluß hat, 
mit angestrengtem Eifer in eine vielseitige und- 
gründliche Berathung-genommen haben, und. 
ertheilen den von den Ständen in ihrer Zu- 
fflmmung ### den oben bemerkten Gesetz- 
Entwürfen beigefügten Modifikationen Unsere 
Genchmigung- 
Wir haben darnach das unter Zisfer v. D# 
Emliegende Gesetz in verfassungomäßiger Form 
ausferugen lassen. 
B. Gtaateschulb. 
NUeber die verschiedenen Verhaͤltnisse der 
Sctaatoschuld, welche einer gesetzlichen Er- 
klärung oder brsonderergesetzlichen Bestimmun- 
gen bedürfen, verfügt das muer Zißfer 2. be- [mrvs 
gefüte Gesetz- 
((1°)!
	        
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