“ Gesetzblatt 5o
für das
Köni gre i
ch Baiern.
VII. Stück. München, Mittwochs den 21. September 1825.
Inhalt.
Gesek, dle Förmlichkeiken bey Anlegung und Abnahme der gerichtlichen Siegel, dann bey denjenigen Ver-
mögens= Abehellungen und Veräusserungen, welche unter Mlewlrkung des Richteramtes geschehen
müssen, betressend. — Fünfte Beplage, zum Abschiede für die Stände-Versammlung.
Gese 8,
die Förmlichkeiten bey Anlegung und Abnahme
der gerichtlichen Siegel, dann bey denjenigen
Vermögens-Abtheilungen und Veräusserungen,
welche unter Mitwirkung des Richteramtes ge-
schehen müssen, betreffend.
Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wi haben Uns zu Beseitigung der Be-
schwerden gegen die uͤberfluͤßigen und laͤsti-
gen, durch die Gesetzgebung im Rheinkreise
angeordneten Foͤrmlichkeiten bey Anlegung
und Abnahme der gerichtlichen Siegel, dann
bey denjenigen Vermögens-Abtheilungen und
Verufferungen, welche unter Mitwirkung
des Richteramtes geschehen müssen, und zur
Abhülfe des daraus, vorzüglich den Pfleg-
befohlenen durch vergrösserre Kosten, entstes
henden Rachtheiles Vortrag erstatten lassen,
und verordnen nach Vernehmung des Staats=
raths, mit Beyrath und Zustimmung Un-
serer Lieben und Gerceuen, der Stände
des Relchs, wie folgt:
(8)