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Koöni gre i
eern.
VIII. Stück. München, Freytags den 23. September 1825.
Inhalt.
Gesetz: die Credit-Vercine der Baierischen Gutsbesitzer bete. — Sechste Beylage zum Abschied sür
die Stände-Versammlung.
Gese#,
die Credit-Vereine der Baierischen Guts
Besitzer betr.
Maximilian Joseph,
von Gottes Guaden König von Baiern.
D. in dem &. 10. des im Jahre 1322
erlassenen Gesetzes über die Einführung der
Hypotheken: Ordnung schon im Allgemeinen
ausgesprochen ist, es werde die Errichtung
von Privat: Vereinen gestattet, in so serne
sie der Regierung zur Bestätigung vorge-
legt worden, und allen in der Art entste-
henden Credit-Vereinen die Allerhöchste Ge-
nehmigung nicht wolle verweigerk werden,
in so ferne sie keine, den Gesetzen oder
dem Staats-Interesse offenbar zuwider lau-
fende Bestimmungen enthalten, so finden
Wir Uns bewogen, nach Vernehmung Un-
seres Staatsrathes, mit Beyrath und Zu-
stimmung Unserer Lieben und Getreuen,
der Stände des Reichs, zu verordnen, wie
folgt:
C. 1.
Die zur Förderung und Aufrechthal-
tung des Credits der Gutebesitzer entste-
henden Vereine sind nach erhaltener Unse-
rer allerhöchsten Bestätigung ermächtiger,
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