Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1825. (4)

½ Gesetzblatt 
für das 
K 5 
ni greich 
Ba i er n. 
  
IX. Stück. München, Freytags den 23. September 1625. 
Inhalt. 
* [ 
Geseh, die Aushebung des den Juden in einigen Theilen des Könlgreichs gestatteten höheren Zinsfußes be- 
treffend. — Siebente Beylage, zum Abschiede für die Stände, Versammlung. 
  
Gese, 
die Aufhebung des den Juden in einigen Thei- 
len des Königreichs gestatteten höheren Zins- 
fußes betreffend. 
  
Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Da in einigen Theilen Unseres Reiches 
noch Gesetze und Verordnungen bestehen, 
welchen den Juden bey Gelddarlehen höhere 
Zinsen als den Christen zu nehmen gestatten, 
diese Ungleichheit aber auf den Wohlstand 
Unserer Uncerthanen in jenen Gebletstheilen 
nachtheilig einwirkt, so haben Wiir Uns be: 
wogen gefunden, nach Vernehmung Unseres 
Sctaatsrathes, mit Beyrath und Zustime 
mung Unserer Lieben und Getreuen, der 
Stände des Reiches, zu verordnen, wie folgt: 
F. 1. 
Die Juden dürfen sich künftig keine hö- 
here Zinsen von Gelddarlehen bedingen, 
noch auch höhere Verzugszinsen nehmen, als 
den Christen zu nehmen erlaubte ist. Alle 
dieser Bestimmung entgegenstehenden Ge, 
(10)
	        
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