Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1825. (4)

Geseßblatt ½ 
für das 
Köni gre i 
ch Daiern. 
  
II. Stück. München, Dienstags den 13. September 1325. 
  
Inhalt. 
Abschied für die Stände-Versammlung des Königreichs Baiern. 
  
Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
1 Gruß zuvor, Liebe und Getreue, 
Stände des Reichs! Wir haben Uns bey 
dem nunmehr eingetretenen Schluße der 
dießjährigen Versammkung der Stände Un- 
seres Königreichs, über die Uns überge- 
benen Beschlüße der beyden Kammern, so 
wie über die Berathungs-Verhandlungen 
derselben, ausführlichen Vortrag erstatten 
lassen, und ertheilen hierauf, nach Verneh- 
mung Unseres Gesammt-Ministerlums und 
Staatsraths, Unsere Königlichen Entschlies- 
sungen, wie folgt: 
I 
Beschlüsse der Kammern über die Ge- 
sebes-Entwürfe. 
A. Verlängerung des Termins zur Einführung 
des Hypotheken-Gesetzes und der Prioritäts-Ord= 
nung vom #ten Junius 1622. 
Das nach erfolgter Zustimmung der 
Stände hierüber am 26. May l. J. von 
Uns in Verfassungsmäßiger Form erlassene 
Gesetz ist bereits durch das Gesetzblatt im 
I. Stücke vom 27ten des nämlichen Mo- 
nats verkündet worden. 
(2)
	        
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