Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1825. (4)

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Gesetzblatt 
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für das 
K 5 
ni greich Baiern. 
  
XIV. Stück. München, Montags den 26. September 1825. 
  
  
Inhalt. 
Gesestz: die Grund-Bestimmungen für das Gewerbswesen betr. — Zwölfte Beplage zum Ub- 
schied für die Stände-Versammlung. 
  
Geseß#, 
die Grund-Bestimmungen für das Ge- 
werbswesen betr. 
  
Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnadeu König von Baiern. 
Wie haben einerseits in Erwägung der 
erheblichen Bedenken, welche der Einfüh= 
rung einer unbeschränkten Freyheit der Ge- 
werbe zur Zeit noch entgegenstehen, ande- 
rer Seits aber in der Absicht, die Hinder= 
nisse des Kunstfleißes zu beseitigen, die 
Ausbildung in den Gewerben zu befördern, 
und die inländische Industrie zu einer hö- 
hern Stufe von Vollkommenheit zu erhe- 
ben — auf den Antrag Unsers Staatemi- 
misteriums des Innern, nach Vernehmung 
Unseres Staatsrathes, und mit Beyrath 
und Zustimmung Unserer Lieben und Ge- 
treuen, der Stände des Reichs, nachste- 
hende Grundbestimmungen für das Ge- 
werbswesen in den sieben ältern Kreisen 
des Königreichs festgesetzt, und verordnen 
demnach, wie folgt: 
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