Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1825. (4)

Gesetzblatt 
für das 
Köni gre i 
ch DBaiern. 
  
XV. Stück. München, Mittwochs den 28. September 1825. 
  
Inhalt. 
Jinanz-Gesetz, für die Finanz= Periodr 167; nebst dem dazu gehörigen Finanz= Elat über Ausgabe und 
Einnahme. Dreyzehnte Beplage, zum Abschiede für die Stände Versammlung. 
  
Finanz-Geseh 
für die 4 
Finanz= Periode 1827 
nebst dem dazu gehörigen Finanz-Etat über 
Ausgabe und Einnahme betressend. 
Maximilian Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wie haben auf den Antrag Unseres 
Staats. Ministeriums der Finanzen, nach 
Vernehmung Unseres Staatsrathes, mie 
dem Beyrathe, und so viel die Erhebung 
der direkten, Veränderung der indirekten 
Steuern, und die Mittel der Deckung der 
Ausgaben für die lie. Finanz= Perlode beteiffr, 
mit Zustimmung der Lieben und Getreuen, 
der Stände Unseres Reiches, über die Staats, 
Einnahmen und Staats, Ausgaben für die 
sechs nächsten Finanzjahre vom 1. Oktober 
1325 bis lehten September 1831, beschlos- 
sen und verordnen, wie folge: 
Titel I. 
Festsetzung der Stgats-Ausgaben. 
1. 
Die saͤmmtlichen Staats-Ausgaben fuͤr 
den laufenden Dienst der nächsten Finanz: 
(10)
	        
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