Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1825. (4)

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Gesetzblatt 
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für das 
Koöni gre i 
ch Baiern. 
  
XVI. Stück. München, Mittwoch den 28. September 1825. 
  
Inhalt. 
das Zollwesen betr. 
Versammlung. 
Gesetz: 
— Vierzehnte Beplage zum UAbschied 
für die Stände- 
  
Gese 6, 
das Zollwesen betressend. 
  
Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
N .. . 
In Erwägung, daß die seit 1610 in den 
Hindels-Verhältnissen eingetretenen Ver- 
änderungen einige Abänderungen des Zoll= 
Gesetzes vom 22. July 1819 nothwendig 
machen, haben Wir auf den Antrag Un- 
seres Sctaats-Ministeriums der Finanzen, 
nach Vernehmung Unseres Staateraths, 
und mit Zustimmung der Lieben und Ge- 
Land= und Wasser-Strassen, 
treuen, der Ständve des Reichs, beschlossen, 
und verordnen demnach, wie folgt; 
g. 1. 
Vom Tage der im Gesetzblatte erfolg- 
ten Bekanntmachung gegenwärtiger Ver- 
ordnung an, soll der Durchgango-Zoll von. 
allen Centnergütern in Ein Pfenning 
pr. Centner und Stunde bestehen. 
Der Regierung bleibt überdieß vorbe- 
halten, diesen Durchgangs-Zoll auf jenen 
wo sie es 
(12)
	        
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