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unterm Heutigen erlassenen Gesetzes zahlung der Staatsschuld nachgenannte Ges
ergiebt; fälle zugewiesen:
b) einen jährlichen unveränderlichen Bey= o) zunächst für die Zins-Casse:
trag aus den Lotto-Gefällen von
150,000 fl. für den Lotto-Stempel; aa) die schon bisher immer dieser Be-
stimmung gewidmeten Malz-Auf-
IPc) den jährlichen Ertrag des kérarialischen schlags-Gefälle aus den 6 ältern
Autheils an der Bank zu Nürnberg, Kreisen;
wogegen dieser die Befugniß zugestan-
den wird, gerichtliche Depositen zu
27 pCt. und Dupillen-Capitalien zu
5 pEt. nicht nur, wie bisher, in dem
vormals Ansbachischen Gebiete, son-
dern in dem gesammten Rezatkreise,
dann dem Obermain= und Untermain- :e) der Ueberschuß der Zins-Casse;
Kreise anzunehmen, soferne dieselben
freywillig bey ihr angelegt werden;
bb) der im vorigen O. 4. Lit. c. be:
merkte Ertrag aus der Bank in
Nuͤrnberg.
b) Fuͤr die Tilgungs-Casse:
bb) von dem Gesammt-Ertrag der
Stempel-Gefaͤlle eine bestimmte
d) einen jährlichen Zuschuß aus der Cen- Aversal-Summe von 700,000 fl.;
tral-Staats-C von 7 00 fl.
tal. Sta asse von 05,0oo fl. cc) Der oben bemerkte jährliche Zu-
schuß aus den Lotto-Gefällen von
S. 5. 150,000 fl.
Von den gesammten Fonds der Haupt- g. 6.
Schulden-Tilgungs-Anstalt werden dersel-
ben für die eigentliche Schulden-Tilgungs- Die Schulden Tilgungs, Commission
Casse zur Verzinsung und planmäßigen Ab= errichtet neben der Haupt- SchuldenTil-
V0“)