Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1828. (5)

Re 89 
- * 
1 fl c 
zu dem 
Königlich-Bayerischen Gesesblatte 
des Jahres 18.2 8. 
  
A. 
Aoschied für die Stände-Versammlung. S. 
17 — 35. Sieh auch „S-täude-Versomm- 
lung.“ 
Anstellung. Nur eine ständige Anstellung 
in Privat: Diensten begründet für Fremde 
Auffrüche auf die Rechte eines Einheimischen. 
. 3B. 
Armee. Koͤnigl. Genehmigung der von den 
Staͤnden des Reichs zu dem Gesetzentwurfe 
über die Ergänzung des stehenden Heeres ge- 
machten Vorschläge — im Abschied- 22. 
Gesetz selbst. S. 73 — 120. 
B. 
Bischöfe. Bey Bemessung des Zablen-Ver- 
hältnisses zwischen den erblichen und lebens- 
länglichen Reichsräthen ist der vom Könige 
aus den Bischöfen ernannte Reichsrath zu den 
ersteren zu zählen. S. 11. — Theilnahme 
an den Verhandlungen des Landratho. S. 54 
Bischöfliche Seminarien. Königl. Erklä- 
rung auf den Wunsch der Stände des Neichs 
wegen Dotation der bischöflichen Seminarien. 
— im Abschiede. S. 51. 
Brückenzölle. Gleiche Behandlung der Be- 
wohner des Nheinkreises hinsichtlich der Brü- 
ckenzölle in den ältern Kreisen. S. 26. 
C. 
Competen -Conflicte. Nichtgenehmigung 
der von den Stoiden des Reichs zu dem Ge- 
setz-Eentwurf über Competenz-Conflicte vor- 
geschlagenen Modisicationen — im Abschiede. 
S. 10. 20. 
Creditvotum. kKönigl. Zusicherung der AUb- 
schreibung des Creditvotums für dag Deßteit 
vor dem Jahre 1818 — im Abschied für die 
Stände-Versammlung. S. 35. 
GEhrengerichte. Königl. Entschließung wegen 
der Nichkvereinigung der Stäünde des Reichs 
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