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zu dem
Königlich-Bayerischen Gesesblatte
des Jahres 18.2 8.
A.
Aoschied für die Stände-Versammlung. S.
17 — 35. Sieh auch „S-täude-Versomm-
lung.“
Anstellung. Nur eine ständige Anstellung
in Privat: Diensten begründet für Fremde
Auffrüche auf die Rechte eines Einheimischen.
. 3B.
Armee. Koͤnigl. Genehmigung der von den
Staͤnden des Reichs zu dem Gesetzentwurfe
über die Ergänzung des stehenden Heeres ge-
machten Vorschläge — im Abschied- 22.
Gesetz selbst. S. 73 — 120.
B.
Bischöfe. Bey Bemessung des Zablen-Ver-
hältnisses zwischen den erblichen und lebens-
länglichen Reichsräthen ist der vom Könige
aus den Bischöfen ernannte Reichsrath zu den
ersteren zu zählen. S. 11. — Theilnahme
an den Verhandlungen des Landratho. S. 54
Bischöfliche Seminarien. Königl. Erklä-
rung auf den Wunsch der Stände des Neichs
wegen Dotation der bischöflichen Seminarien.
— im Abschiede. S. 51.
Brückenzölle. Gleiche Behandlung der Be-
wohner des Nheinkreises hinsichtlich der Brü-
ckenzölle in den ältern Kreisen. S. 26.
C.
Competen -Conflicte. Nichtgenehmigung
der von den Stoiden des Reichs zu dem Ge-
setz-Eentwurf über Competenz-Conflicte vor-
geschlagenen Modisicationen — im Abschiede.
S. 10. 20.
Creditvotum. kKönigl. Zusicherung der AUb-
schreibung des Creditvotums für dag Deßteit
vor dem Jahre 1818 — im Abschied für die
Stände-Versammlung. S. 35.
GEhrengerichte. Königl. Entschließung wegen
der Nichkvereinigung der Stäünde des Reichs
(1)