Indigenat — Landraͤthe.
III. Abschu. Von der Zuruͤckstellnug und den
besonderen Vorrechten einzelner Classen der
Consecribirten. S. 05 — 00. IV. Abschnitt.
Von der Einstellung und dem Tausch-= der
Numern. S. 96 — 101. V. Abschn. Von
der Entlassung. S. 101 7. VI. Absch.
on den Uebertretungen des gegenwärtigen
Gesetzes, deren Bestrafung und anderen Fol-
en. S. 105— 110. VII. Abschn. Von den
dosten der Militär-Conseription. S. 110 —
116. — Transitorische Bestimmung. S. 118.
J.
Indigenat. Gesetz uͤber die Anwendung der
im &. 5. des Cdictes über das Indigeaat,
Beplage I. zur Verfassungs= Urkunde enthal-
tenen Bestimmungen. S. 10. 37 — 40.
K.
Königliches Haus. Die volliährigen Prin-
sen des Koaigl. Hauses fsind bey Bemessung
des Zahlen= Verhäleuisses zwischen den erb-
lichen und lebenslänglichen Reschsräthen we-
der zu den erstern, nach zu den leytern zu
rechnen. S. 11.
Kreis-lUmlagen. Beitragspflichtigkeit der
——— und Demimitkalrenten des
Staates.
Kronbeamten, welche nicht zugleich wegen
ihrer Besitzungen Reicheraehbe sind bey Be-
messung des Zahlen-Verhältnisses zwischen
den erblichen und lebenslänglichen Reichsri.
then, weder zu den erstern noch zu den leg-
tern zu rechnen. S. 11.
L.
kandrätbe. Käuigl. Genehmigunz der von
den Stönden des Reichs zu dem Gesey-En-
wurfe über die Einföhrung der Landräthe
vorgeschlagenen Modifikationen — im AUb-
schiede. S. 21.
Gesetz selbst. S. 1 — 72. Wirkungekreis
des Lauhratbes. *#n u. f. Candidaten zum
Landrathe. 6. 5. u. f. Wahlen. 6. 16. u. f.
Gusschädigung der Mitglicder. S. 21. Er-
Lehenwesen — Pflasterzölle.
neuerung der Wahl. ö. 22. Dauer der Ver-
saommlung. §F. 25. Eröffnung des Landratke
6. 15. Geschäftsbetrieb. 9. 20. u Ab-
schied. S. 20.
Lehenwesen. Berücksichtigung der von den
Ständen des Reichs in Beziehung auf den
Gesetz-Entwurf, in Vetreff der Nevision des
Lehen-Edictes vorgetragenen Wünsche. S. 20.
Gesetz selbst. S. 353 — 300.
M.
Malzaufschlag. Den von den Sctänden
des NReichs beantragten Modifikationen zu
dem an sie gebrachten Entwurse eines Malz-
Aufschlags-Gesetzes wird die Königliche Ge-
nehmigung versagt — im Abschied. S. 23.
Milicär Gerichtsbarseik. Königl. Ge-
nehmigung der von den Skänden dec Reichs
in dem Gesetz= Entwurfe über die Militör=
Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen
beantragten Modistkationen — im Abschiede.
. 20. Geseß selbst. S. 41 — 46.
— Conseriptions. Gesed. S. 75 —
41420. Sieh auch „Heer.“
O.
Ober-Consistorium.
„Protestautisches.“
P.
Passiv-Neichnisse. Königl. Zuücherung
sortdauernder Bedachtnahme auf den Wunsch
der Stände des Neichs, wegen Ablosung der
Dassiv= Käichussse der Staatscasse — im Ab-
schiede. S. 30.
Pensions-Amortisations-Casse. Vor-
lage der Nechnung derselben Pro 1873 an
die Stände des Neichs. S. 27.
Pfarrseistlichkeit. Konigl. Entschlietung
auf den Wunsch der Stände des Neichs we-
den Ulnterütung der Pfarrgeistlichkeit im
Rheinkreise — im Abschiede. S. 31.
Pflasterzölle. Gleiche Behandlung der De-
wohner des Nheinkreises hinsichtlich der Pfla-
sterzälle in den älteren Kreisen. S. 20.
(1°)
(protestantisches) S.
4