Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1828. (5)

Indigenat — Landraͤthe. 
III. Abschu. Von der Zuruͤckstellnug und den 
besonderen Vorrechten einzelner Classen der 
Consecribirten. S. 05 — 00. IV. Abschnitt. 
Von der Einstellung und dem Tausch-= der 
Numern. S. 96 — 101. V. Abschn. Von 
der Entlassung. S. 101 7. VI. Absch. 
on den Uebertretungen des gegenwärtigen 
Gesetzes, deren Bestrafung und anderen Fol- 
en. S. 105— 110. VII. Abschn. Von den 
dosten der Militär-Conseription. S. 110 — 
116. — Transitorische Bestimmung. S. 118. 
J. 
Indigenat. Gesetz uͤber die Anwendung der 
im &. 5. des Cdictes über das Indigeaat, 
Beplage I. zur Verfassungs= Urkunde enthal- 
tenen Bestimmungen. S. 10. 37 — 40. 
K. 
Königliches Haus. Die volliährigen Prin- 
sen des Koaigl. Hauses fsind bey Bemessung 
des Zahlen= Verhäleuisses zwischen den erb- 
lichen und lebenslänglichen Reschsräthen we- 
der zu den erstern, nach zu den leytern zu 
rechnen. S. 11. 
Kreis-lUmlagen. Beitragspflichtigkeit der 
——— und Demimitkalrenten des 
Staates. 
Kronbeamten, welche nicht zugleich wegen 
ihrer Besitzungen Reicheraehbe sind bey Be- 
messung des Zahlen-Verhältnisses zwischen 
den erblichen und lebenslänglichen Reichsri. 
then, weder zu den erstern noch zu den leg- 
tern zu rechnen. S. 11. 
L. 
kandrätbe. Käuigl. Genehmigunz der von 
den Stönden des Reichs zu dem Gesey-En- 
wurfe über die Einföhrung der Landräthe 
vorgeschlagenen Modifikationen — im AUb- 
schiede. S. 21. 
Gesetz selbst. S. 1 — 72. Wirkungekreis 
des Lauhratbes. *#n u. f. Candidaten zum 
Landrathe. 6. 5. u. f. Wahlen. 6. 16. u. f. 
Gusschädigung der Mitglicder. S. 21. Er- 
Lehenwesen — Pflasterzölle. 
neuerung der Wahl. ö. 22. Dauer der Ver- 
saommlung. §F. 25. Eröffnung des Landratke 
6. 15. Geschäftsbetrieb. 9. 20. u Ab- 
schied. S. 20. 
Lehenwesen. Berücksichtigung der von den 
Ständen des Reichs in Beziehung auf den 
Gesetz-Entwurf, in Vetreff der Nevision des 
Lehen-Edictes vorgetragenen Wünsche. S. 20. 
Gesetz selbst. S. 353 — 300. 
M. 
Malzaufschlag. Den von den Sctänden 
des NReichs beantragten Modifikationen zu 
dem an sie gebrachten Entwurse eines Malz- 
Aufschlags-Gesetzes wird die Königliche Ge- 
nehmigung versagt — im Abschied. S. 23. 
Milicär Gerichtsbarseik. Königl. Ge- 
nehmigung der von den Skänden dec Reichs 
in dem Gesetz= Entwurfe über die Militör= 
Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen 
beantragten Modistkationen — im Abschiede. 
. 20. Geseß selbst. S. 41 — 46. 
— Conseriptions. Gesed. S. 75 — 
41420. Sieh auch „Heer.“ 
O. 
Ober-Consistorium. 
„Protestautisches.“ 
P. 
Passiv-Neichnisse. Königl. Zuücherung 
sortdauernder Bedachtnahme auf den Wunsch 
der Stände des Neichs, wegen Ablosung der 
Dassiv= Käichussse der Staatscasse — im Ab- 
schiede. S. 30. 
Pensions-Amortisations-Casse. Vor- 
lage der Nechnung derselben Pro 1873 an 
die Stände des Neichs. S. 27. 
Pfarrseistlichkeit. Konigl. Entschlietung 
auf den Wunsch der Stände des Neichs we- 
den Ulnterütung der Pfarrgeistlichkeit im 
Rheinkreise — im Abschiede. S. 31. 
Pflasterzölle. Gleiche Behandlung der De- 
wohner des Nheinkreises hinsichtlich der Pfla- 
sterzälle in den älteren Kreisen. S. 20. 
(1°) 
(protestantisches) S. 
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