Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1828. (5)

Steuer — Verfassungs-Urkunde. 
Steuer. Königl. Genehmigung der von den 
Ständen des Reichs zu den Entwürfen eines 
allgemeinen Grund= und eines allgemeinen 
äusersteuer-Gesege#s brgeschlagenen Modi- 
kationen — im Abschiede. S. 23. — Gesetze 
selbst. S. 121 — 163. 16 — 1814. 
— — Käönigl. Entschließung wegen Nichtver- 
einigung dor Stände des Neichs über die an 
sie gebrachtem Gutwürfe eines allgemeinen 
Erwerbstener: Gesetzes — im Abschiede. S. 
23.2% 
— —. Königl. Eneschließung hinsichtlich des 
an die Stände des Rriches gelungtrn, von 
diesen aber nicht zur Berathung gebrachten 
Gesetz= Entwurfes wegcn Stouer= Räckstände 
— im Abschiede. S. 
Stiftungen. Khnigliche Genehmigung des 
Antrags der Stände des Reiches wegen Be- 
Hepun sämmtlicher den Zwecken des Gottes- 
enstes, der Wohlth##igkeit und des Unter- 
richtes gewidmeten Seiftungen von dem Erb- 
schafts-Stempel — im Abschiede. S. 20. 50. 
T. 
Taxen. Kämigl. Entschließung auf die Anträge 
der Ständr des Neiches wegen Revision der 
über die- Pagesä besteheuden Gesepxe — im. 
Ibschiede. 
U. 
Knsversitäten. Theilnahme an den Land- 
Rachs-Verhandlungen. S. 54. 
Untermaynkreic. Vorlage der Haupküber= 
siche des Standes der Schuldentilgungs- Casse 
im U: ermagnkteise au die Staͤude des Reicho. 
S. 2.. 55. 
V. 
Verfafsungs-Urkunde. rweiterung der 
Bestimmung des §F. 2. Ziff. 7. des III. Titels 
der Verfaffungs- - lirzunde, da#n Staatsgut 
betreffend. 
— Erlänterun). und Ergäuzung der inr 
Trit. VI. 2. Ziff. 0., daun 6. 4. der Ber- 
–m ze enthaltenen Bestimmungen 
Verfassungs-Urkunde — Zollwesen. 
über die Bildung der Kammer der Reichor- 
the. S. 0 — 14. 
— — Gesetz, die Anwendung der in dem F. 
5. des Edictes über das Judigenat Beyl. I. 
jur Verfassungo-rkunde enthaltenen Bestim- 
mungen. S. 10. 37 — 40. 
Verlags-Capital der Staats= Casse. Kéö- 
miglüche Genspnigung des Antrags der Stän- 
de des Reiches, wegen Webb auf 
die Größe vom Jahre 181. S. 
W. 
Weggeld. Gleiche Vehandkung der Bewoh- 
ner des Nheinkreises hinsichtlich des Weggel- 
des in den ältern Kreisen. S. 16. 
Jollwe sen. Königl. Genehmigung der von 
den Ständen des Neichs gesaßten Gesommt- 
Beschlüssen in Beziehung auf Erhöhungen und 
Zernnnderungen der Zoͤlle — im Abschied. O. 
4.; so wie der za dem Entwurfe einer Zoll. 
eiuln beantragten Modificationen, jedoch 
unter Vorbehalt der Rechre der Krone in An. 
fehung des Abschlusses von Zoll- und Hau- 
dels= Verträgen. S. 25. 
— — Gleiche Behandlung der Bewohner des 
heinkreises hinsichtlich des Weggeldes, so 
wie der Brücken- und Pflasterzoͤlle in den äl · 
teren Kreisen. S. 26. 
— — Zaollorduung. Gesetz S. 185 — 232. 
I. Allgemeine Bestimmungen. S. 180— 106. 
II. Bon der Durchfuhr. 108 — 205. 
FI. BVon der Einfuhr. 205 — 200. 
IV. Von der Ausfuhr. 200 — 212. 
V. Ven den Neederlagen. 212 — 215. 
—. 
VI. Von außerordentlichen Vorkehrungen der 
„dollbeherden. 210 — 21 
VII. Von gelfregheinen und Vegüastigongen. 
S. 218 — 
VI. Son rrrd. der Zollordauug und de- 
ren Vestrafung. 221 — 271. 
K. Schlußbestumung. S. 431. 
— — Teariff des Eingangs= und Ausgangs- 
JSZolles. S. 257 — 55.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.