6 Geseßblatt *
für das
Koni greich Ba yern.
V. Stück. München, Donnerstags den 21. Angust 1023.
Inhalt,
Geses, die Militärgerichtsdarkeit in bürgerlichen Rechtssachen betr. —
Abschiede für die Stände-Versammlung.
Zweyte Beplage zum
Gese
die Mittriegenhke uoc ro bürgerlichen
Nechtsa- den beir.
gudwi a,
von Gottes Onaden, König von Bayern,
2c. 2c.
Wir haben in der Absicht, die Verhält-
nisse der Militär-Justiz, in dürgerlichem
Rechtesachen nach Grundlagen zu ordnen,
welche dem Geiste der Verfassung und der-
eigenthümlichen Bestimmung und Beschaf-
fenheit des Militärverbande entsprechen,
nich Vernehmung Unseres Staaterathes
und mit Beyrath und Zustinmung Un-
serer Lieben und (Fetreuen, der Stände
des Reichs, beschlessen und naerordnen:
.
Die Militärpersonen stehem in allen
ihren buͤrgerlichen Rechts-Angelegenheiten,
sie mögen zur streitigen oder nicht streiti-
gen Gerichtsbarkeit gehören, unter den
burgerlichen Gerichten.
r
F
Die Sonstribster- werden den Mili-
tärpersonen erst von dem Zeitpuncte an
zugerechnet, wo sie in die Armee einge-
reiht worden sind, und den Militärdienst-
eid geleisset haben.
.
Alle activen, pensionirten oder à la
Suite angestellten Officiere, so wie alle im
Officiersrang stehenden Militrärbeamten ha-
ben in P#rsonal= Sachem einen von dem
60)