139
&. 39.
Fuͤr jeden Bonitirungsbezirk wird aus-
serdem von der Staats-Regierung ein be-
sonderer Obertaxator aufgestellt, welcher
jedoch in demselben nicht ansaͤßig seyn darf;
er kann uͤbrigens in mehreren Bezirken nach
und nach in dieser Eigenschaft verwendet
werden, steht in Eid und Pflicht, und wird
bey dem Uebergange in einen neuen Boni-
tirungsbeziik jedesmal seines Eides feyerlich
erinnert.
An den Gränzen dieser Bezirke sollen
immer mehrere Mustergründe ausgestellr,
und dieselben überhaupt in selcher Anzahl
und Vertheilung bestimmt werden, daß sie
für Classisicationen und Reclamationen al-
lenthalben zureichend seyen.
9. 40.
Die Ausmittelung der Bodenguͤte der
verschiedenen Bezirken gemeinschaftlichen
Mustergründe (Gränz-Musterplätze) erfolgt
unter Zusammentrite der Schäber der be-
treffenden Bezirke, und geschieht vor der
Ausmittelung der Bodengüte der übrigen
Mustergrundstücke.
. 31.
Die Geschäáfte der Bonitirung (Mu-
steraufstellung) werden durch K. Commissäre
geleitet, welchen Geometer zugetheilt und
untergeordnet werden.
140
&. 32.
Den Verhandlungen über Ausmitte-
lung und Bonitirung der Mustergründe
muß der Vorstand der betceffenden Districts=
Polizeybehörde in Person beywohnen, oder
sich hiebey durch eine delegirte amtliche Per-
son vertreten laßen.
K. 35.
Ueber die Angaben der Eigenthümer
und Schäter bey der Musteraufstellung
müssen vollständige Protokolle abgehalten
werden, auf deren Grund ausführliche Mu-
sterbeschreibungen angefertiget, und diese
abschriftlich bey den Districts-Polizeybehör=
den und den Steuergemeinden hinterlegt
werden.
Die Original-Verhandlungen und Mu-
sterbeschreibungen, von dem Commissär, dem
Obertarator, sämmtlichen Taxatoren und
dem Geometer unterfertigt, deren Unter-
schrift die Districts-Dolizeybehörde beglan-
biget, werden zu den Acten gelegt.
6 . —ie
Die Classifikation geschieht unter Lei-
tung des Obertarators, und beginnt bey
den Gränz-Musterplátzen des Bezirkes un-
ter Zuziehung der Schätzer des angränzen-
den Bezirkes. Es erescheider hieben die
Mehrheit der Stimmen der Taratoren. Im
Falle bey den Aussprüchen der Schätzungs=
Gremien Stimmengleichheit oder Dispari-