Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

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Gesetzblatt 
für das 
Koönigreich Bayer n. 
Vr. 13. 
— — 
Muͤnchen, Sonnabends den 14. Januar 1832. 
  
Juhalert. 
JIshalt: Dle Privat-Verelne zur Versscherung der Feldfrüchte gegen Wetter= und Insbesondere Hagelschäden 
betreffend. 
(III. Beplage zum Abschlede für die Stände-Versammlung.) 
  
Gese, 
die Privat-Vereine zur Versicherung der Feld- 
früchte gegen Wetter= und insbesondere Hagel- 
Schden betreffend. 
Lud wig, 
von Gottes Gnaden König von Bayern, 
2c. 2c. 
J. der Absicht, die Errichtung und das 
künftige Bestehen von Privat-Vereinen 
zur Versicherung der Feldfrüchte gegen Wet- 
ter= und insbesondere Hagelschäden durch 
gesetzliche Bestimmungen zu befeördern, 
haben Wir Uns bewogen gefunden, unter 
Berücksichtigung der von mehreren Land- 
räthen über diesen Gegenstand abgegebenen 
Gutachten nach Vernehmung Unseres 
Staatsrathes und mit Zustimmung Unserer 
Lieben und Getreuen, der Stände des 
Reiches, zu verordnen, wie folgt: 
20
	        
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