Behörden — Caderten-Corps.
tiengesellschaften zur Erbauung von Brücken,
des Landbaues, der Lokal-Bau= Commission
zu München, im #andtags-Abschiede S. 103.
bis 106. hinsichtlich der Concurrenz zu Kir-
chen= und Pfarrhofbamen S. 1072.
Behdrden. Kche Erklärung auf die
Anträge der Stände des Reiches wegen
Stellung und Besetzung einzelner Behdrden,
im Landtags-Abschiede S. 85.
Bergwerke. Zhuigliche Erklärung auf der
Antrag der Stände des Reichs zur erssa
ven Veräußerung einzelner Huttenwerke, im
Landtags-Abschiede S. 113.
Berufungen. Khdnigliche Genehmigung der
Antrige der Stände des Reiches hinsichtlich
der Beschränkung der Berufungen, mit ge-
setzlicher Kraft, im Landtags-Abschiede S. 86.
— — Berufung von den Urtheilen der einfachen
Noalgee Gerichte im Rheinkreise ba. 229.
bis 232
Biertare. Kbnigliche Erklärung auf den An-
trag der Stände des Reichs in Beziehung
auf die Biertare bei dem Minuto-Verschleiß
in den Brauhäusern 2c. im Landrags-Ab-
schiede. S. 100.
Brücken. Kbnigliche Erklärungen auf die An-
träge der Srände des Reiches hinsichtlich
des Brückenbaues, dann hinsichrlich der
Bildung von Actien-Geseshaften zur Er-
bauung von Brücken, im Landrags-Ab-
schiede. S. 105. — 105.
Buchhsndel. Kbnigliche Erklirung auf den
Antrag der Stände wegen Errichtung einer
Buchhändlermesse in Nurnberg, im Landtags-=
Abschiede. S. 00.
Siehe auch „Presse“.
C.
Cadetten-Corpo. Kidnigliche Erklärung auf
Cassationshof. — Cholera.
den Antrag der Stände des Reichs wegen
der Aufnahme in das Cadetten-Corps, im
Landtags-Abschiede. S. 124.
Cassationshof. Känigliche Erklärung auf
den Wunsch der Stände wegen Verbesserung.
der Einrichtung des Cass#arionshefes für den
Rheinkreis, im bandtags-Abschiede. S. 66.
Cau ionen. Zinsfuß der Cautions-Capitalien.
220. — 228.
Cholera. Anwendung der Waffengewalt bey
der Vollziehung der Sanitäs polizeylichen
Maaßregeln zum Schutze gegen die Verbrei-
kung der asiatischen Cholera. S. 31. —
46.
— Bezugnahme auf das bereits verkuͤndete
decßfausige Gesetz im Landtags-Abschiede.
— DBestreitung des Aufwandes, bezüglich au
die asiatische Cholera. S. 57. et 4. 6
— Unterhaltung s#nnenn wnons mit
den Regierungen der Nachbarstaaten, hin-
sichtlich der zur Abwendung der Cholera ge-
eigneten Maaßregeln S. 62.
— Bezugnahme auf das bereis verkündete
Gesetz, hinsichtlich des Aufwandes auf die
Cholera, und Königliche Erklärungen auf
die dietgfallsigen Antrüge der Stände, im
Abschiede. S. (3.
— KZenigliche Genehmigung der Lon den
Ständen des Reiche zu dem Gesetz-Entwurfe
über einige civilrechtliche Gegenstinde auf
den Fall des Eindringens der asiatischen
Cholera in das Kdnigreich beantragten Mo-
diftcationen. S. 65.
Gesesz selbst. S. 211. — 210.
— Inhalt: l. Von letztwilligen Verord=
nungen. S. 235. II. Von Nothfristen und
Prdjudicial-Terminen. S. 2)1. Ul. Von
Leistungrn, welche wegen grund= oder lehen-
barer Besitzungen zu machen sind, und vom
Todesfalle abhängen. S. 215