Gerichtsbarkeit. — Gesetzbuͤcher.
Gerichtsbarkeit. Kbnigliche Genehmigung
des Gesammt = Beschlußes der Stände des
Reichs über den Gesetz-Entwurf, die Ver-
hälrnisse der auf die Gerichtöbarkeit frey-
willig verzichtenden Standes= und Gutsherrn
betreffend, im Landtags-Abschiede. S. 66.
Gesetz selbst. S. 240. — 202.
Gerichtsboten. Kbnigliche Erklärung auf
den Wunsch der Stände des Reichs wegen
Revision der Gebühren= Regulative für die
Gerichröboten im Rheinkreise, im Landtags-
Abschiede. S. 86.
— — Festsetzung der G'bühr derselben für die
Vorladung in gemeinen Strafsachen der ein-
fachen Polizey. S. 231.
Gerichtädiener. Erhebung der Insinnations-
Geböhren für dieselben derch die Gerichte
und Aemter. S. 110.
Gerichts-Hebammen. Kbnigliche Erklärung
auf den Antrag der Stände des Reichs wegen
des Gehalts der Gerichts-Hebammen, im
Landtags= Abschiede. S. 9§.
Gerichrs-Organisation. Kbddigliche Er-
klärung 4 die Anträge der Stände des
Reichs hinsichtlich der Gerichts-Orgauisation
und des Baues der Untersuchungs. Gefäng-
nisse, im Abschiede. S. 87.
Geschäftsgang. Gesetz über Abänderung
mehrerer Bestimmungen der X. Beylage zur
Perfassungs-Urkunde hinsichtlich des Ge-
schäfts-Gang in den beyden Kammern der
Stände Versammlung. S. 25. — 30.
— — Kenigliche Erklärung auf den Wunsch der
Stände des Reichs hinsichrlich der Verein-
fachung des Geschästsganges, im Landtags=
Abschiede. S. 62.
Gesetzbücher. Gesetz, die Behandlung neuer
oder revidirter Gesetzbuccher detreffend, in der.
Getreidmagazine d. Staats. — Grundsteuer.
Absicht, die Vellziehung des F. 7. im Tit.
VIII. der Verfassungs-Urkunde zu erleichtern.
S. 5. — 10. Bezugnahme auf dieses Ge-
setz, im Landrags-Abschiede. S. 58.
Getreid-Magazine des Staats. Köuig-
liche Erklärung auf den Antrag der Stände
des Reichs hinsichtlich der ärarialischen Ge-
treid= Magazine, im Landtags-Abschiede.
S. 118.
Gewerbswesen. Kinigliche Erklärung auf
die Wünsche und Amräge der Stände des
Reichs hinsschrlich des G. verbswesens weigen
Vereinigung der polvplechnischen Schulen und
Unrerstützung der an die Stelle der eingehen-
den, zu setzenden höhern Gewerbsschulen, im
Abschiede. S. 90.
— — hinsichtlich der Verwendung der Privile-
gien Taxen zur Unterstutzung der Gewerbe-
treibenden. S. 100.
— — hinsichtlich der Gewerbe-Steuer. S. 107.
Gradations-Stempel. Sieh „Stempel“.
Grundrenten. Kbönigliche Erklärung auf den
Antrag der Stände des Reichs über Um-
wandlung der Handlbhne bey den Sraats-
grundholden in firirte Reichnisse, im Land-
tags-Abschiede. S. 117.
Grundsteuer. Gesetz, einige Abänderungen im
Grundsteuer-Gesetze vom 15. August 18623.
betr. S. 17. — 24. Bezugnahme hierauf
im Landtags-Abschiede. S. 60.
— — Provisorische Erhebung eines Simplums
der Grundsteuer für das Jahr 1834. S.
1.
— — Königliche Erklärungen auf die Wuͤnsche
und Amträge der Stände des Reiches hin-
sichtlich des Grundsteuer-Catasters, im Land-
tags-Abschiede. S. 106.
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