Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

Gerichtsbarkeit. — Gesetzbuͤcher. 
Gerichtsbarkeit. Kbnigliche Genehmigung 
des Gesammt = Beschlußes der Stände des 
Reichs über den Gesetz-Entwurf, die Ver- 
hälrnisse der auf die Gerichtöbarkeit frey- 
willig verzichtenden Standes= und Gutsherrn 
betreffend, im Landtags-Abschiede. S. 66. 
Gesetz selbst. S. 240. — 202. 
Gerichtsboten. Kbnigliche Erklärung auf 
den Wunsch der Stände des Reichs wegen 
Revision der Gebühren= Regulative für die 
Gerichröboten im Rheinkreise, im Landtags- 
Abschiede. S. 86. 
— — Festsetzung der G'bühr derselben für die 
Vorladung in gemeinen Strafsachen der ein- 
fachen Polizey. S. 231. 
Gerichtädiener. Erhebung der Insinnations- 
Geböhren für dieselben derch die Gerichte 
und Aemter. S. 110. 
Gerichts-Hebammen. Kbnigliche Erklärung 
auf den Antrag der Stände des Reichs wegen 
des Gehalts der Gerichts-Hebammen, im 
Landtags= Abschiede. S. 9§. 
Gerichrs-Organisation. Kbddigliche Er- 
klärung 4 die Anträge der Stände des 
Reichs hinsichtlich der Gerichts-Orgauisation 
und des Baues der Untersuchungs. Gefäng- 
nisse, im Abschiede. S. 87. 
Geschäftsgang. Gesetz über Abänderung 
mehrerer Bestimmungen der X. Beylage zur 
Perfassungs-Urkunde hinsichtlich des Ge- 
schäfts-Gang in den beyden Kammern der 
Stände Versammlung. S. 25. — 30. 
— — Kenigliche Erklärung auf den Wunsch der 
Stände des Reichs hinsichrlich der Verein- 
fachung des Geschästsganges, im Landtags= 
Abschiede. S. 62. 
Gesetzbücher. Gesetz, die Behandlung neuer 
oder revidirter Gesetzbuccher detreffend, in der. 
Getreidmagazine d. Staats. — Grundsteuer. 
Absicht, die Vellziehung des F. 7. im Tit. 
VIII. der Verfassungs-Urkunde zu erleichtern. 
S. 5. — 10. Bezugnahme auf dieses Ge- 
setz, im Landrags-Abschiede. S. 58. 
Getreid-Magazine des Staats. Köuig- 
liche Erklärung auf den Antrag der Stände 
des Reichs hinsichtlich der ärarialischen Ge- 
treid= Magazine, im Landtags-Abschiede. 
S. 118. 
Gewerbswesen. Kinigliche Erklärung auf 
die Wünsche und Amräge der Stände des 
Reichs hinsschrlich des G. verbswesens weigen 
Vereinigung der polvplechnischen Schulen und 
Unrerstützung der an die Stelle der eingehen- 
den, zu setzenden höhern Gewerbsschulen, im 
Abschiede. S. 90. 
— — hinsichtlich der Verwendung der Privile- 
gien Taxen zur Unterstutzung der Gewerbe- 
treibenden. S. 100. 
— — hinsichtlich der Gewerbe-Steuer. S. 107. 
Gradations-Stempel. Sieh „Stempel“. 
Grundrenten. Kbönigliche Erklärung auf den 
Antrag der Stände des Reichs über Um- 
wandlung der Handlbhne bey den Sraats- 
grundholden in firirte Reichnisse, im Land- 
tags-Abschiede. S. 117. 
Grundsteuer. Gesetz, einige Abänderungen im 
Grundsteuer-Gesetze vom 15. August 18623. 
betr. S. 17. — 24. Bezugnahme hierauf 
im Landtags-Abschiede. S. 60. 
— — Provisorische Erhebung eines Simplums 
der Grundsteuer für das Jahr 1834. S. 
1. 
— — Königliche Erklärungen auf die Wuͤnsche 
und Amträge der Stände des Reiches hin- 
sichtlich des Grundsteuer-Catasters, im Land- 
tags-Abschiede. S. 106. 
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