Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

Stempel. — Taxwesen. 
des zu Steben, im Landtags- Abschiede. 
S. 95. 
Stempekl. Gesetz, die Aufhebung des Grada- 
tions-Stempels von Lehenreversen, 57 — 
40. Bezugnahme hierauf im Landtags-Ab- 
schiede. S. 60. 
Sieh auch „Tarwesen.“ 
Steuer. Gesetz, einige Abánderungen im 
Grundsteuer-Gesetze vom 15. August 1828 
betreffend. S. 17 — 24. Bezugnahme 
hierauf im Landtags-Abschiede. S. 60. 
— — Provisorische Erhebung von Steuern für 
das Jahr 1831. 40 — 66. Bezugnahme 
auf das deshalb bereits verkündete Gesetz 
im Landtags-Abschiede. S. 62. 
Stiftungen. Kbdnigliche Erklärung auf den 
Antrag der Stände des Reichs in Bezie- 
hung auf das Rechnungswesen der Stiftun- 
gen, im Landtags-Abschiede. S. 101. — 
in Beziehung auf die Verwaltung der einem 
einzelnen Religionstheile angehdrigen Stif- 
tungen in gemischten Gemeinden, und in 
Beziehung auf die Concurrenz zu Stiftungs- 
Bauten. S. 102. 
Stipendien. Einstweilige Bestimmung der 
Taren für die Ertheilung des Adels und der 
Kammerherrn= oder Kammerjunker-Würde 
zu einem allgemeinen Stipendien-Fonds. 
S. 
Strassenbau. Künigliche Erklärung auf die 
Anträge der Stände des Reichs hinsichtlich 
des Strassenbaues, im Landtags-Abschiede. 
S. 105. 
T. 
ATarwesen. Kinigliche Erklárung auf den 
Wunsch der Stände, die Duplikate der über 
die Verträge Unstegelmäßiger zu fertigenden 
Briefe nur mit einer einfachen Ausferti- 
Daubstummenunterricht. Vagantentransparre. 
ngstaxe zu belegen, im Landtags= A#b- 
4—i " 
— — Hinsichtlich des Tar### und Stempelwesens 
überhaupt. S. 109. 
Taubstummen-uUnterricht. Königliche Er- 
klärung auf den Antrag der Stände des 
Reichs, daß in jedem Schullehrer-Seminar 
die geeignete Anweisung zum Taubstummen= 
Umerrichr ertheilt werden moge, im Land- 
tags-Abschiede. S. 95. 
u. 
Uferschutzbanten. Kbnigliche Erklärung auf 
die Anträge der Stände des Reichs hinsich- 
lich der Verbindlichkeit zur Herstellung und 
Unterhaltung von Uferschutzbauren, im band= 
tags-Abschiede. S. 105. 
Universitäten. Kbnigliche Erklärmg auf 
den Antrag der Srände des Reichs wegen 
der Honorarien= Entrichtung an den Univer- 
sitären, im Landrags-Abschiede. S. 93. 
Untermaynkeis. Auflbsung der Schuldentll- 
gungs-Anstalr des Untermainkreises in ihrer 
bisherigen Eigenschaft. S. 219. 
Unterstützungen. Känigliche Erklärung auf 
den Antrag der Stäne des Reichs wegen 
Vorlage der Rechnungen über bewilligte Un- 
terstutzungen an dieselben, im Landtags= 
Abschiede. S. 96. 
V. 
Vaganten-Transporte. Konigliche Er- 
klärung auf den Antrag der Stände des 
Reichs wegen Uebernahme der Kosten für 
die Fuhren zum Tranporte der Vaganten 
und anderer Schüblinge auf das Staats- 
Aerar, im Landtags-Abschiede. S. Ox.
	        
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