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2) nach der Groͤße der vorgefallenen Braud-
schäden, den hiefür gebührenden Ent-
schädigungen und den sonstigen noth-
wendigen Ausgaben der Anstalt. Der
Betrag jedes Einzelnen zu dem Ge-
sammt-Ausschlage bemißt sich nach
dem Maaße seines eingeschriebenen Ka-
pitals und nach der Feuergefährlichkeit
seines Objectes in der Art, daß
I. die massiven mit Stein oder Metall
gedeckten Gebäude in die uste,
II. die Gebäude von Fachwerken mit
Sctein= oder Metall-Dächern in
die 2te, Zr
III. die massiven Gebäude mit gänzli-
cher oder theilweiser Stroh= oder
Holzdachung in die zte,
IV. alle übrigen nicht massiven Ge-
bäude mit Stroh= oder Holzdaé=
chern aber in die Ite Klasse der
Gegeben, München den 1. Juloy 18314.
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Feuergefaͤhrlichkeit gereiht, und
nach Verschiedenheit der Klasse in
dem Verhältnisse von 0., 10., 11.
und 12., in Concurrenz gezogen
werden.
6 Bei Haupt= und Nebengebäuden, es
mögen solche unter sich zusammenhängen,
oder nicht, wird jedes für sich klassificirt.
9. 7.
Fuͤr den Fall des gesonderten Fortbe-
standes einer eigenen Brand-Assecuranz=
Anstalt im Rheinkreise neben der allgemei-
nen Brandversicherungs-Aunstalt in den übri-
en Kreisen, bleibt die gleichzeitige Ver-
sicherung in Beiden untersagt.
Das Staatsministerium des Innern
ist mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Ge-
seßes beauftragt.
Ludyw ig.
Fürst v. Wrede.
Gise.
Frhr. v. Lerchenfeld.
Fürst v. Oettingen-Wallerstein.
v. Weinrich. Srhr. v.
Frhr. v. Schrenk.
Nach Königlich Allerhöchstem Befehl:
der
Staatdrath und General-Sekretär:
Egid v. Kobell.