gern daͤrfe. S. 58. 6. 24. Strafe gegen
den Beklagten im Falle des Muthwillens.
S. 58. 9. 26.
Berichtigungen. In Nro. 2. des Gesetzblat-
tes ist S. 44. Zeile 10 von unten in eini-
gen Exemplaren statt „von Ablauf eines
Jahres“ zu lesen „vor Ablauf 2c." —
Berufung. Bestimmungen im Landtagsab-
schied, die Berufungen in Wechselsachen betr.
S. 33. IV.
— — (in bürgerl. Recht'sstr.) In welchen
Fälleu dieselbe nicht statt finde. S. 70. J. 51.
Gesetzliche Bestimmungen für alle Fälle, in
welchen selbstständige Berufung unzulässig
ist. S. 72. . 53.
— (Uppellation) an die dritte Instanz
findet nicht statt, wann?! S. 73. 9. 54.
— gegen Contumazialerkenntnisse. S. 74.
. 56.
— gegen Untergerschte. S. 75. §. 57.
— — ist zuldssig ohne Rücksicht auf eine
Summe. S. 77. 6C. 63.
— — gegen richterliche Erkenntnisse und Be,
schlüße im Erekutionsverfahren, wann sie
anzubringen. S. 98. I. 108.
— bei der Zwangsabtrekung von Grundei-
genthum. Gesetzliche Bestimmung hier-
Über. S. 124. Art. XX.
— — in Jollstrafsachen. S. 226. F. 36.
Berufungsfrist, in bürgerl. Rechtsstreitigkeiten,
gesetzl. Bestimmungen hierüber. S. 78. F.
64. 1) 2) 3).
— — in Jollstrafsachen. S. 227. F. 36.
Beschädigungen. Welche Streitigkeiten we-
gen Beschädigungen sich zum mündlichen
Verhdre eignen. S. 44. Nro. 7.
Beschwerde (im gerichtlichen Verfahren bei
bürgerlichen Rechrsstreitigkeiten); wann sie
im Erekutionsverfahren aufschiebende Wir-
kung habe. S. 98. J. 108.
Beschwerden. Malzaufschlags-Rückvergu-
Bevollmächtigre.
I11
tuag an die Bierbrauer zu Augsburg; kön.
allerhbühste Erkldrung hierüber. S. 36.
Besitz. jüngster. Klagen über den jüngsten
Besitz gehbren zum mündlichen Verhbre.
S. 44. Nro. 8S.
Besoldungen. Ju welchen Fällen sie Exe-
kutionsmittel seyn kbanen. S. 84. J. 73.
Bestechuag. Bestimmung des Jollstrafgesetzes
brzüglich der Bestechung. S. 218. F. 24.
Gesetzliche Bestimmun-=
gen bezüglich der Bevollmächeigten der
Standesherren bei den Landrathswahlen.
S. 134. Art. VII.
Bewegliche Sachen. Gesetzliche Bestim-
" mungen bezüglich der beweglichen Sachen
als Exekutionsmittel. S. 85. . 74. u f.
Beweis. Von dem Beweisverfahren (in bür-
gerlichen Rechtsstrelrigkeiten.) S. 66. Ab-
schn. V. Bestimmungen des Jollstrafgesetzes
rücksichtlich der Beweisfährung bei Unter=
suchung über Verletzungen des Jollgesetzes
und der Jollordnung. S. 222. F. 32.
Beweiserkenntnis, beim beschleunigten Ver-
fahren im mündlichen Verhbre. S. 50. &. 11.
Beweis frist. Frist zur Antretung des Beweises
im beschleunigten Verfahren. S. 31. ". 12.
Bezettelungsgelder. Jollgesetzliche Be-
stimmungen hierüber. S. 181. +F. 12.
Bezirksgerichte. Gesetzliche Bestimmun-
gen bezüglich der Ausgaben auf Bezirksge-
richte. S. 166. Art. I.
Bezirksstrassen. Abtretung von Grundeigen-
thum für Herstellung von Bezirksstrassen. Ge-
setzliche Bestimmungen hierüber. S. 111.
A. No. 5.
Bezirks-Wegebauten, gesetzliche Bestim-
mung hierüber. S. 168. 5.
Blunen-Linie. Was unter Binneulinie zu
verstehen. S 189. J. 24.
Binnenzdlle. Unzulässigkeit der Binnenzblle
S. 185. J. 19#.
Brückenbau. Was im Bereiche des Stras-