Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1837. (8)

IV. 
— 
Eingangsgoll. Erhebung deslelben. S. 179. 
K. 4. 
Einherbsten. 
sten gehdren zum mündlichen Verhbre. S. 
44. Nro. 7. . 
Einnahmen. Bestimmungen des Finanzge- 
setzes uͤber die Einnahmen und Ausgaben 
der ersten, zweiten und dritten Finanzperiode, 
S. 154. dJ. 1. Staatseinnahmen: 
General-Uebersicht der Staatseinnahmen für 
ein Jahr der vierten Finanzperiode. S. 159. 
KG. 7. (hiezu die Beilage I. zum Gesetzblatte 
Nro. 8.) Erhebung der direkten Steuern. 
S. 159. &. 8. Uebersicht der Central: und 
Kreisfondseinnahmen fuͤr ein Jahr der vier- 
ten Finanzperiode. Beilage II. zum Gesetz- 
blatte Nro. 8. 
Einreden (Erceptionen). Wann auf die Ein- 
reden neue Tagsfahrt angesetzt werden kbn- 
ue? S. 54. e. 
— — Privilegirte Einreden. S. 58. Abschnitt 
II. J. 24 f 
Einstandsrechr. Einstandsrecht der Adeligen 
findet nicht mehr statt. S. 96. F. 103. 
Eisenbahnen. In welchen Fällen für Er- 
richtung von Eisenbahnen Zwangsabtretung 
von Grundeigenthum state finde. S. 112. 
Nro. 11. 
Entwehrung (Erxpropriation). Gesetz, die 
Zwangsabtretung von Grundeigenthum für 
dffentliche Zwecke betreffend. S. 109 — 
128. I. Titel. Allgemeine Bestimmungen. 
S. 110—114. II. Titel. Von der Ent- 
schädigung und dem Maaßstabe derselben. 
S. 114—120. III. Titel. Von dem Ver- 
fahren bei der Zwangsabtretung. S. 120 
—125. IV. Titel. Schlußbestimmungen. 
S. 125—128. 
Sntwehrung. In welchen Faͤllen sie statt 
finde. S. 110. Art. I. Wer sie in An- 
Streitigkeiten wegen Einherbe- 
IVII 
spruch nehmen kbane. S. 114. Art. IV. 
Bestimmungen über die Ausdehnung des 
Erpropriations-Gesetzes auf den Rheinkreis. 
S. 126. Art. XXlII. 
Erkenntnisse. K. Allerh. Erklárung im L. T. 
Absch., den Vollzug rechtskräftiger Erkenn#te 
nisse betr. S. 7. Nro. 3. 
— — ungleichfbrmige. Gesetz über die Ver- 
hütung ungleichfbrmiger Erkenytnisse bei 
dem obersten Gerichtshofe in bürgerlichen 
Rechtöstreitigkeiten. S. 105—108. 
Gesetzliche Bestimmungen bei Erkennt- 
nissen (in bürgerlichen Rechtsstreitig= 
keiten) hinsichtlich der Appellation gegen 
dieselben. S. 71. J. 52. Nro. 2. Z. 4. 
7. 8. S. 72. d. 53. Nro. 2. 
In welchen Fällen gegen 2 in der Hauptsache 
gleichfdrmige Erkennrnisse an die dritte In- 
stanz Appellation nicht start finde. S. 73. lK. 
54.— Berufungsfrist gegen Erkenntnisse i im 
Erecutionsverfahren S. 78. Nro. 1; gegen 
Erkenntnisse im beschleunigten Verfahren 
beim mündlichen Verhbre. S. 78. Nro. 2; 
gegen alle übrigen Erkenutnisse S. 78. 
Nro. 3. — Bei welchen Erkeantnissen die 
aufschiebende Wirkung der Appellation nicht 
eintrete. S. 78. 9. 66. 
Erndten. Streitigkeiten wegen Erndten eignen 
sich zum mündlichen Verhbre. S. 44. No. 7. 
Erübrigungen. Finanzgesetzliche Bestim- 
mungen über Erübrigungen mit Rücksicht 
auf die Ausscheidung der Kreis= und der 
Scaatslasten. S. 174. II. 
Execution (in bürg. ) 
Gesetzliche Bestimmungen über die Voll- 
streckungsmittel. S. 83. cJ. 71. — Ge- 
setzl. Bestimmung über die Erecution be- 
züglich der Besoldungen, Gagen, Pensto= 
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