Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1840. (9)

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Gesetzes bis jeßzt bewilligten Unterstützungen Das Ministerium des Innern ist mit 
sollen bis zu dem Zeitpunkte, wo die Ein= dem Vollzuge des gegenwärtigen Gesehes 
ziehung nach den Bestimmungen desselben beauftragt. 
einzutreten hat, sort entrichtet werden. — 
Gegeben, München am 15. April im Jahre eintausend achthundert und vierzig. 
Ludwig. 
Frhr. von Gise. Frhr. von Schrenk. von Abel. 
Frhr. von Gumppenberg. 
Nach Königlichem Allerhöchsten Befehl: 
der expedirende geheime Secretär: 
P. Heramer.
	        
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