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bei der Schifffahrt vom 3. Junt 1837,
bekannt gemacht am 26. Januar 1838,
und
3. den Vertrag mit den NRiederlanden, we-
gen der gegenseitigen Handelsverhältaisse
vom 21. Januar 1839, unbeschadet der
Rechte Unserer Krone hinsschelich der
Vertretung der Handelsinteressen im Ver-
hälenisse zum Auslande, sowie in An-
sehung des Abschlusses der Zollvereins=
und Handelsverträge —
zur Anerkennung bezöglich der den ständischen
Wirkungskreis berührenden Punkte mitthei,
len lassen, welche auch durch die Gesammt-
beschlüsse der beiden Kammern erfolgt ist.
M.
Den Zoll-Tarif für die Jahre 1840,
1841 und 1842 beereffend.
Nachdem die Stände allen in dem den-
selben mitgetheilten Vereins-Zoll-Tarif für
die Jahre 1840, 1841 und 1842 gecroffe-
nen Abänderungen zugestimmt haben, so er-
theilen Wir demhieraufezüglichen Gesammt-
Beschlusse hiedurch Unsere Genehmigung,
mit dem Beifügen, daß jener Tarif nach
den vertragsmäßigen Bestimmungen bereits
seit dem 1. Januar des gegenwärtigen Jah-
res angewender werde.
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N.
Die Jollverhälenisse für die Zu-
kunfe berreffen d.
Wir genehmigen die Gesammtbeschlüsse
der Stände hinsichtlich der die Zollverhält=
nisse für die Zukunft betreffenden Postulate,
nämlich:
1. die Ermächtigung, die Verminderung oder
auch Aufhebung, so wie die Erhöhung
der Joll, und anderer Gebühren im In-
teresse der Landwirehschaft, der Industrie
und des Handels, wenn die übrigen Ver
eins-Staaten nach den Bestimmungen
der in Mirte liegenden Zollvereins-Ver-
träge sich deßfalls — für sich oder auch
mur Verständigung mit andern Staaten
— vereinbaren sollten — oder wenn für
das Königreich Bayern in Ansehung der
Gebühren, welche eine privative Ein-
nahme bilden, im Interesse der Landwirth=
schaft, der Industrie oder des Handels eine
Herabsehung oder Verminderung für zeit-
gemaß erachret werden wollte, unter dem
Vorbehalte zu verfügen, daß, wenn alle
hiernach getroffenen Abänderungen des
Tarifs bei der nächsten Ständeversamm-
lung die Zustimmung der Stände niche
erhalten, selbige mit dem Schlusse der
Sitzungen beider Kammern wieder auf-