Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1843. (10)

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Geset-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
w— 
10. 
München, den 9. September 1843. 
  
Inhalt: 
Gese-z, den Bau einer Eisenbahn aus Staatsmitteln von der Reichsgränze bel Hof nach#eindau betresfrad. 
(Beilage I11. zum Abschiede für die Stände-Persammluns.) 
  
Gesetz, 
ben Bau einer Eisenbahn aus Staatemltteln von 
der Relchsgränze bel Hof nach Lindau betreffend. 
Ludwig, 
von Gottes Gnaden, K#nig von Vayern, 
Plal#graf bey Uhein, 
He#og von Vayern, Franken und in 
Schwaben 2c. 1c. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres 
Staatsraths, mit Beirath und Zustimmung Un- 
serer Lieben und Getreuen, der Stände des 
Reichs, beschlossen und verordnen, was folgt: 
Artikel I. 
Es wird eine Eisenbahn auf Staatskosten 
von der Reichsgränze bei Hof nach Lindan in 
der Richtung über Bamberg, Nürnberg und 
Augsburg erbaut. 6 
Die Bestimmung der Bahnlinie außer dle- 
sen Haupt-Richtungs-kinien bleibt der Regie- 
rung vorbehalten. 
Artikel H. 
Der Anschlag der Kosten hiefür, im Ge- 
sammtbetrage von ein und fünfzig Milllonen und 
fünfmal hundert tausend Gulden darf, ohne 
vorgängige ständische Zustimmung nicht über- 
schritten werden.
	        
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