Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

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allerhdchste Erklärungen im Landtagsab- 
schiede bezüglich „der besonderen Wünsche 
und Anträge“ der Stände, hier: die Revi- 
sion des Ediktes über die Verhältnisse der 
jüdischen Glaudensgenossen im Kdnigreiche 
vom 10. Juni 1813, und die Besettigung 
der in Bezug auf die Israeliten bestehenden 
civilrechtlichen und prozessualischen Aus- 
nahmsgesetze, S. 31. J. 41. Aufhebung 
des Napeleon'schen Dekrets vom 17. März 
108 und der darauf bezuglichen Verord- 
nungen (über Schuloforderung rc. der Ju- 
den.) S. 32. J. 42. 
Kammer der Abgeordneten. Königl. aller- 
bochste Sanction des Gesetzes, den . 44. 
lit. c. im 1. Tirel der K. Beilage zur Ver- 
fassungsurkunde betreffend. S. 6. é. 1. 
Konigl. allerhochste Erkl irung auf den An- 
trag der Stände auf Erganzung der Jahl 
der Abgeordneken auS der Pfalz. S. 30. 
d. 36. — Gesetz. den §. 44. lit. c. im I. 
Titel der X. Beilage zur Verfassungsur- 
bunde betreffend. S. 37—44. Wer die Bewilli- 
gung des Konigs zum Eintrite in die Kammer 
der Abgeordneten nachzusuchen habe. S.3##. 
— 40. Artikel 1. Bestimmung rucksichtlich 
der Professoren, welche vun den Universttä- 
ten nach Tit. VI. F. 9. lit. e. der Verfas- 
sungeurbunde zur Kammer der Abgeordne= 
rken gewählr werden. S. 40. Artikel II. 
Gesetzliche Bestimmung wegen Nichtanwend= 
barkeit der Bestimmung des §. 44 lit. c. 
Tit 1. der X. Beilage der Verfassungs- 
Urkunde, dann gesetzliche Bestimmung, be- 
treffend die standes= oder guröherrlichen Be- 
amten. S. 40. Artikel III. Gesetzliche Be- 
stimmung, wenn die Konigl. Bewilligung 
zum Eintritt in die Kammer der Abgeord= 
neten verweigert wird S. 40 — 41. Arti-= 
kel 1V. Fall, wenn der, dem die Kdnig- 
liche Bewilligung zum Cintrict in die Kam- 
mer verweigert worden, im Ausland sich 
befindet, Verzicht Erkldrung 2c. S. 41—2. 
Art. V. Gesetzliche Bestimmung, wenn die 
im Artikel V. erwähnten Fristen eingehalten 
worden. S. 42. VI. Gesetzliche Bestim- 
mung, wenu von den Betheiligten innerhalb 
# 
der in den Artikeln IV. und V. bezeichneten 
Fristen weder die vorgeschriebene Erklärung 
abgegeben, noch das Entlaffungsgesuch ein- 
gereicht worden. S. 42 —43. Artikel VI1. — 
Anwendung der Art. IV, V., VI. u. VII. 
auf die standes= und gutsherrlichen Beam- 
ten. S. 43. Art. VIII. Schlußbestimmung. 
S. 44. Art. 1X. 
Kammgarn. Konigl. allerhöchste Erklärung 
im Landtagsabschiede hinsichrlich der durch 
die ständischen Anträge aufs Neue angereg- 
ten Erhohung der Eingangszolle von Kamm- 
garn und den daraus erzeugten Fabrikaten, 
namenfslich den Woll-Mousselinen. Seite 
21. 9. 6. e.) 
Kanzley-Personal. Siehe Amts= und 
Kanzley-Personal 
Kasernen. Herstellung und Instondsetzung von 
Kasernen. Hierauf vrnnliche allerhochste 
Konigliche Erklärung im Landtagsabschsede 
S. 23. f. 15 
Keller (Bestenerung von Kellern.) Königl. 
allerhochste Erklärung auf den dem Gesetz- 
eutwurfe über den Vollzug der Steuerge- 
setze vom 15. August 1828 von den Stän- 
den beigefügten Antrag: „daß Keller, die 
nicht Zugehörungen ven Wohnungen sind, 
inobesondere Erdöpfel-, Wein= und Som- 
mer-Reller der Besteuerung nach dem Fld- 
chen-Inhalte in Gemäßheit des Haussteuer- 
Gesetzes F. 4. Uit. b. unterworfen werden 
mochten.“ Seite 15. JF. 17. 1.) 
Ketten-Sträflinge. Absonderung der Ket- 
ten-, Juchthaus= und Arbeite:Skräflinge. 
Hierauf bezügliche Königl. allerhchste Er- 
kldrung. S. 25. F. 21. 
Klöster, (Herstellung von Klöstern.) Kdnigl. 
allerhdchste Erkldrung im Landtags-Abschiede 
bezüglich der Herstellung von Klostern. S. 
33 —35. 6. 45. 2) 
Kochsalz. Siehe „Salz.“ 
Kranken-, Gebär= und Irrenhäuser. 
Allgemeine Sanitäts-Anstalten jedes einzelnen 
Regierungsbezirkes, namenlich Kranken-,
	        
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