Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

XXXV 
Löhnung der Gendarmerie. Sieht ‚Gen- 
darmerie!. 
Lo tto. Königl allerhöchste Erklärnng im Land- 
tags-Abschied bezüglich des Lotto. S. 22. 
. 11. 
Ludwige--Südr-Nordbahn. Königl. aller- 
höchste Sanction des Gesetzentwurfes, die 
Deckung des Bedarfes für den Fortbau der 
Ludwigs-Süd-Nordbahn während der zwei- 
ten Hälste der V. Finanzperiode. S. . 9. 
3. Gesetz, die Deckung des Bedarfs füur 
den Fortbau der Ludwigs-Süd-Nordbahn 
während der zweiten Hüälfte der V. Flnanz- 
periode betr. S. 57 — 60. 
Lurus, (Gegenßtände des Lurus). Siehe unter 
Local-Auflagen. 
M. 
Magazine, (drarialische Getreid-Ma- 
gazine). HKoönigl. allerhochste hierauf be- 
zügliche Erklärung im Landtags-Abschied. 
S. 28. F. 30. 
Mazuu fschlas. Siehe „Local-Malz- 
ufschlag!. 
Marschvergütungen. AKdnigl. allerhöchste 
Erklärung auf den Antrag der Stände we- 
gen Gewährung von arschvergürungen 
für die in ihre Garnisonen einrückenden und 
in die Heimath zurückkehrenden Beurlaub-= 
ten. S. 26. 9J. 24. Konigl. allerhochste 
Erklärung auf den Antrag bezuglich der 
Abäuderung der Vergütungssätze für die 
den Truppen auf dem Marsche zu leistende 
Vergütung. S. 26. F. 25. 
Marimun der Kreisumlagen in einem jeden 
Regierungsbezirke für die Jahre 1844, 1842 
und 18486. Königl. allerhbchste Sanction 
der bezüglichen 8 Gesetze. S. 18. K. 22. 
Unüberschreitbares Maximum der Kreisum= 
lagen für jedes der drei Jahre 1841, 1823 
und 1828 im Regierungsbezirke von Ober- 
bapern. S. 206 — 207. Unüberschreit- 
bares Marimum der Kreisumlagen für je- 
des der drei Jahre 13450, 1343 und 187 
XXXVI 
im Regierungsbezirke von Niederbapern. 
S. 210 — 212. Unüberschrekbares Mari- 
mum der Kreisumlagen für jedes der drei 
Jahre 1827, 1347 und 1843 im Regierungs- 
bezirke der Pfalz. S. 213 — 216. 
Unüberschreitbarrs Mairmum der Kreisum- 
lagen für jedes der drei Jahre 1845, 182; 
und 1878 in Regierungebeziike der Ober- 
pfalz und von Regensburg. S. 218 
— 220. Unüberschreitbares Marimum der 
Kreisumlagen für jedes der drei Jahre 
18#, 1841 und 1848 im Regierungsbezirke 
von Oberfranken. S. 222 — 224. 
Unüberschreitbarnes Maximum der Kreisum-= 
lagen füur jedes der drei Jahre 1873, 1827 
und 1943 im Regierungöbezirke von Mit- 
tel fran ke . S. 225 — 228. Unüber= 
schreitbares Marimum der Kreisumlagen 
für jedes der drei Jahre 1849, 18:7 und 
1323 im Regierungebezirke von Uncer= 
franken und Aschaffen burg. S. 
230 — 232. Unnberschreitbareé Maximum 
der Kreisumlagen für jedes der drei Jahre 
184#, 1342 und 1843 im Regierungebezirke 
vo. Schwaben und Neuburg. S. 234 
— 236. 
Mili tárär zte. Köaigl. allerhöchste Erklä- 
rung auf die von den Ständen bezuglich 
der Gagebezüge der Militärärzte gestelleen 
Anträge. S. 23. J. 15. 
Milit är-Aushebung. Gesetz, die bei der 
Militär-Aushebung im Untersuchungsprozeß, 
im Verhaft oder iu Zwangs-Arbeitehäusern 
befindlichen Conscribirten betr. S u03 — 98. 
Kdnigl. allerhöchste Sanction dieses Gesetzes. 
S. 12. . 9. 
Militärbeamte. Pensionen der Militärbe= 
amten. Hierauf bezugliche allerhöchtie E- 
llärung hinsichtlich der von den Ständen 
gestellten Anträge, betrefsend die Pensionen 
der Offiziere und Militärbeamten. S. 23. 
. 15. — Militärbeamte, welche im Offiziers- 
range stehen und im Bezuge einer Gage sich 
befinden, bedürfen zum Eintrite in die Kam- 
mer der Abneordneten die Bewilligung des 
Königs. Gesetz vom 23. Mai 1846, den
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.