XXXV
Löhnung der Gendarmerie. Sieht ‚Gen-
darmerie!.
Lo tto. Königl allerhöchste Erklärnng im Land-
tags-Abschied bezüglich des Lotto. S. 22.
. 11.
Ludwige--Südr-Nordbahn. Königl. aller-
höchste Sanction des Gesetzentwurfes, die
Deckung des Bedarfes für den Fortbau der
Ludwigs-Süd-Nordbahn während der zwei-
ten Hälste der V. Finanzperiode. S. . 9.
3. Gesetz, die Deckung des Bedarfs füur
den Fortbau der Ludwigs-Süd-Nordbahn
während der zweiten Hüälfte der V. Flnanz-
periode betr. S. 57 — 60.
Lurus, (Gegenßtände des Lurus). Siehe unter
Local-Auflagen.
M.
Magazine, (drarialische Getreid-Ma-
gazine). HKoönigl. allerhochste hierauf be-
zügliche Erklärung im Landtags-Abschied.
S. 28. F. 30.
Mazuu fschlas. Siehe „Local-Malz-
ufschlag!.
Marschvergütungen. AKdnigl. allerhöchste
Erklärung auf den Antrag der Stände we-
gen Gewährung von arschvergürungen
für die in ihre Garnisonen einrückenden und
in die Heimath zurückkehrenden Beurlaub-=
ten. S. 26. 9J. 24. Konigl. allerhochste
Erklärung auf den Antrag bezuglich der
Abäuderung der Vergütungssätze für die
den Truppen auf dem Marsche zu leistende
Vergütung. S. 26. F. 25.
Marimun der Kreisumlagen in einem jeden
Regierungsbezirke für die Jahre 1844, 1842
und 18486. Königl. allerhbchste Sanction
der bezüglichen 8 Gesetze. S. 18. K. 22.
Unüberschreitbares Maximum der Kreisum=
lagen für jedes der drei Jahre 1841, 1823
und 1828 im Regierungsbezirke von Ober-
bapern. S. 206 — 207. Unüberschreit-
bares Marimum der Kreisumlagen für je-
des der drei Jahre 13450, 1343 und 187
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im Regierungsbezirke von Niederbapern.
S. 210 — 212. Unüberschrekbares Mari-
mum der Kreisumlagen für jedes der drei
Jahre 1827, 1347 und 1843 im Regierungs-
bezirke der Pfalz. S. 213 — 216.
Unüberschreitbarrs Mairmum der Kreisum-
lagen für jedes der drei Jahre 1845, 182;
und 1878 in Regierungebeziike der Ober-
pfalz und von Regensburg. S. 218
— 220. Unüberschreitbares Marimum der
Kreisumlagen für jedes der drei Jahre
18#, 1841 und 1848 im Regierungsbezirke
von Oberfranken. S. 222 — 224.
Unüberschreitbarnes Maximum der Kreisum-=
lagen füur jedes der drei Jahre 1873, 1827
und 1943 im Regierungöbezirke von Mit-
tel fran ke . S. 225 — 228. Unüber=
schreitbares Marimum der Kreisumlagen
für jedes der drei Jahre 1849, 18:7 und
1323 im Regierungebezirke von Uncer=
franken und Aschaffen burg. S.
230 — 232. Unnberschreitbareé Maximum
der Kreisumlagen für jedes der drei Jahre
184#, 1342 und 1843 im Regierungebezirke
vo. Schwaben und Neuburg. S. 234
— 236.
Mili tárär zte. Köaigl. allerhöchste Erklä-
rung auf die von den Ständen bezuglich
der Gagebezüge der Militärärzte gestelleen
Anträge. S. 23. J. 15.
Milit är-Aushebung. Gesetz, die bei der
Militär-Aushebung im Untersuchungsprozeß,
im Verhaft oder iu Zwangs-Arbeitehäusern
befindlichen Conscribirten betr. S u03 — 98.
Kdnigl. allerhöchste Sanction dieses Gesetzes.
S. 12. . 9.
Militärbeamte. Pensionen der Militärbe=
amten. Hierauf bezugliche allerhöchtie E-
llärung hinsichtlich der von den Ständen
gestellten Anträge, betrefsend die Pensionen
der Offiziere und Militärbeamten. S. 23.
. 15. — Militärbeamte, welche im Offiziers-
range stehen und im Bezuge einer Gage sich
befinden, bedürfen zum Eintrite in die Kam-
mer der Abneordneten die Bewilligung des
Königs. Gesetz vom 23. Mai 1846, den