XXXIX
das Amts= und Kanzleypersonal. d. 29. S.
27 — 28. — Aergral ische Getreid- i.
zine. 9. 30. — Pensionen. F. 31.
S. 28. — gaerr n vereinslär discher
Goldmünzen. 9F. 32. — Bepflanzung
der Staatsstraßen mit Allerbcknmen 033
S. 29. — Ssuns des Lokal-Malz-Auf-
schlages. S. 34. S. 19.
Napoleon'sches S##en Königl. aller-
hochste Erklärung im Landtagsabschiede auf
die Bitte um Revision des Kdu. franzbsi-
schen Dekrets vem 17. März 1308 und der
darauf bezüglichen Verordnungen. S. 32.. 42.
Niederbapern. Unüberschreitbares Marimum
der Kreisumlagen in dem Regierungsbezirke
von Niederbapern für die Jahre 1847, 1847
und 1843. S. 209—212.
Nord- -Bah, Siehe „Ludwigs-Süd-
Nordbahn.“
O.
Sberappellationsgerichtliche Seuate.
Hlerauf bezügliche Stelle im Landtagsab-
schiede. I. 13. S. 13.
Oberbapern. Maximum der in dem Regierungs-
bezirke von Oberbapern für die Jahre 1844,
1844 und 1828 erhebenden Kreisumla-
gen. S. 205—20
Oberfranken. Manmun derin dem Regierungs-
bezirke von Oberfranken für jedes der drei
Jahn 1844, 1844 und 1##r * erhebenden
Kreisumlagen. S. 241—
Oberpfalz und K.# ne. Maximum
der in dem Regierungsbezirke der Oberpfalz
ud von Regensburg ür jedes der drei Jreort
8#, 1842 und “41 * erhebenden Kreis-
ns he8cl, S. 217—
Oeffentlichkeit. S — erschtlichen
Verfahrens (in der Pfalz.) Kön. aller-
höchste Sanction des Gesetzes, die Beseiti-
gung des strafgerichtlichen Verfahrens in
der Pfalz in den dazu geeigneten Fällen.
S. 14. S. 15. — Kön. allerhochste Erklär-
ung auf den hlebei geäußerten Wunsch der
X.
Stände: es mge bei Bearbeltung der neuen
Gesetzbücher Mündlichkeit und angemessene
Oeffentlichkeit des Verfahrens zu Grunde
gelegt werden. S. 14. ö. 15. Abs. 2. —
E-- 6, die Beseitigung der Oeffentlichkeit
des strafgerichrlichen Verfahrens in der Pfalz
G den a, da geeigneten Fällen betreffend.
16
Offiziere. Fnn allerhöchste Erklärung im
eänorcceabschlede auf die zu den Nachwei-
sungen gestellten Wünsche und Anträge we-
gen der Venstonen. der Offiziere und Mili-
tärbeamten. S. 23. ö. 15. — Offiziere und
im Ssns Rone stehende Milirärbeamte,
welche sich im Bezuge einer Gage befinden,
bedürfen der Bewilligung des Königs zum
Eintritt in die Kammer der Abgeorducten
in dem durch den 9. 44. lit. c. Tit. 1. der
X. Beilage Er Verfassungsurkunde 2sti
neten Falle S. 38 — 40. Art. 1. 4
P.
Pensiondre und Quiescenten. Siehe
binsichtlich ihres Eintrittes in die Kam-
mer der Abgeordneten die Bestimmungen
des Gesetzes vom 23. Mai 1846, den F.
44 lit. c. im I. Tit. der X. Beilage zur
Verfassungs-Urkunde betr. S. 37 — 44.
Art. I. 6.)
Pensionen. Kön. allerhöchste Erklärung im
Landtags-Abschiede bei den Wünschen und
Anträgen zu den Nachweisungen bezüglich der
Pensionen der Offiziere und Mili —
ten 2c. S. 23. F. 15. — Bezüglich der Pen-
lenen —. Staatsdiener, ꝛc.
. 28
wesbense Amortisationskassa. Stand
derselben in den Jahren 1841, 184 4 und
1844. Koönigl. allerhöchste hierauf bezüg-
liche Hülärun im Landtagsabschiede. S.
19. ·-
Petrefakten-Samm lung (des Staates.)
Koönigl. allerhöchste Erklärung im Landtags=
übschiede wegen Vermehrung und Erwel-
terung der Petrefakten-Sammlung des Staa-