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Tariss-Periode der Jahre 1846, 1847 und
18418 die Zustimmung derselben für sämmtliche
in diesem Tarife getroffenen Abänderungen gegen
dle vorhergegangene Tariss-Periode erfolgt ist,
so ertheilen Wir dem bezüglichen Gesammt=
beschlusse Unsere Genehmigung mit dem Bei-
sügen, daß dieser durch Unsere beiden Ver-
ordnungen vom 31. Oktober 1845,
a) den für die neue Tariss-Periode 1849
vereinbarten Zolltarif betreffend, dann
) die besondere Uebereinkunft wegen fernerer
Beibehaltung der Eingangszoll-Erhöhung
für gewisse Gegenstände betreffend,
publicirte Zolltarif in Gemäßheit der vertrags-
mäßigen Bestimmungen bereits mit dem 1. Jän-
ner 1846 in Wirksamkeit getreten ist.
8. 21.
Die Zoll-Verhältnisse für die Zukunft betreffend.
Wir ertheilen dem ständischen Gesammt=
Beschlusse in Ansehung der die Zoll-Verhöältnisse
für die Zukunft betreffenden Postulate Unsere
Genehmigung, wodurch die Ermächtigung ge-
geben ist:
I. die Verminderung oder auch Aufhebung,
sowie die Erhöhung der Zölle und anderer
Gebühren im Interesse der Landwirthschaft,
der Indnstrie und des Handels, — wenn die
übrigen Zollvereins. Staaten nach den Be-
stimmungen der in Mitte liegenden Vereins.
Verträge sich dießfalls für sich, oder auch
zur Verständigung mit anderen Staaten
vereinbaren sollten; oder wenn für das
Königreich Bayern in Ansehung der Ge-
bübren, welche eine privative Einnahme
bilden, im Interesse der Landwirthschaft,
der Industrie oder des Handels, eine Herab-
setzung oder Verminderung für zeitgemäß
crachtet werden wollte, — unter dem Vor-
behalle der Vorlage und Zustimmung, im
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Hinblicke auf die analoge Bestimmung im
Landtags-Abschiede vom 25. August 1843
#S 12. Ziff. III. Ut. B. I., die Zollverhält=
nisse für die Zukunft betreffend, zu ver-
sügen;
nach Erforderniß hervortretender Umstände,
zum Zwecke der Befestigung und Erwei-
terung des Zollvereins jene besonderen
finanziellen und sonstigen Verfügungen und
Anordnungen sogleich treffen zu können,
wodurch dieser Zweck gesichert und erreicht
wird, unter dem Beisügen, daß, — wie
zu I. bereits angeführt ist, — nach Maaß-
gabe der Beziehung auf den ständischen
Wirkungskreis, die Vorlage solcher Momente
bei der nächsten Versammlung und deren
Justimmung vorbehalten bleibe.
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6. 22.
Die besonderen Gesetz-Entwürfe, das Maxi=
mum der in einem jeden Regierungs-Bezirke für
die Jahre 184 18:; und 18; zu erhebenden
Kreis-Umlagen betreffend.
Wir ertheilen den besonderen Gesetzes= Ent-
würfen, das Marimum der in einem jeden Regie-
rungsbezirke für die Jahre 1842, 184z und 1828
. zu erhebenden Kreis-Umlagen betreffend, auf die
erfolgte Zustimmung der Stände des Reichs
Unsere Genebmigung und sanctioniren hiernach
die unter Ziffer XVIII. bis XXV. anliegenden
acht Gesetze. —
IMI. Abschnitt.
Machweisungen.
Verwendung der Staats-Einnahmen.
8. 1.
Wir haben den Ständen des Reiches über
die Verwendung der Staats-Einnahmen in den
Jahren 1341, 1814 und 18:1 genaue Nachwis-
Bellage
XVIII.
XXV.