Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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Gerichtsstand, privflegirter. S. Pri- 
vilegirter Gerichtsstand. 
Gerichtsverfassung in Strassachen. Ge- 
setzliche Bestimmungen hierüber. S. 235 
—240. 
Geschworne. Allgemeine gesetzliche Be- 
stimmungen über deren Einführung im stras- 
rechtlichen Verfahren. S. 141. Art. 10. 
4) und S. 144. Artk. 20. 
Siehe weiter unter „Schwurgerichte“ und 
„Strafgesetzbuch“ (Abänderung des zweiten 
Theils desselben). 
Geschwornenliste. Fertigung und Ergän- 
zung derselben. S. 265—273. 
Gesetzbücher. Gesetz, die Behandlung neuer 
Gesetzbücher betr. S. 17—24 
Königlich erhechne Sanction dieses Ge- 
setzes. S. 43. s. 
— Koöniglich kss= Erklärung auf die 
ron den Ständen hiebei angebrachten Wünsche. 
S. 43—44. 8. 4. 
Die zur Berathung der Gesetz= Entwürse 
für die neue Gesetzgebung zu wählenden Aus- 
schüsse. S. unter „Ausschüsse“. 
Gesetze, bayerische. Gesetz, die Einführung 
derselben in den 1847 von Böhmen erwor- 
benen Gebictstheilen betr. G. 185 — 190. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes. S. 52. 8. 19. 
Gesetzgebung. Die Grundlagen der Ge- 
setzgebung über die Gerichts = Organisation, 
über das Verfahren in Civil= und Straf- 
sachen und über das Strafrecht betr. S. 
129—134. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes. S. 50. 4. 14. 
Gesetzgebungs = Ausschüsse. Abschied 
für die ständischen Gesetzgebungs-Ausschüsse. 
S. 125—230. S. auch „Ausschüsse“. 
  
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Gewerbtreibende. Käniglich allerhöchste 
Erklärung auf den ständischen Wunsch wegen 
Unterstützung der kleinen Gewerbtreibenden. 
S. 44. s. 5. 2). 
Grundlasten. Ablösung aller Grundlasten. 
S. 106—118. Art. 21—40. Siehe auch 
unter „Ablösung“. 
Gutsherrliche Beamte und Diener. 
S. Standes= und gutsherrliche 
Beamte ret. 
Gutsherrliche Gerichtsbarkeit. Gesezz, 
die Aufhebung der standes= und gutsherr- 
lichen Gerichtsbarkeit rc. betr. S. 97—118. 
S. auch „Ablösung von Grund- 
lasten“. 
H. 
Holzfrohnen. S. 107. Art. 18. 
Holz= und Streurechte in Waldungen 
und Gebirgen wird das Forstpolizei= Gesetz 
normiren. S. 107. Art. 18. 
Hypothekenwesen. Zuständigkeit der unter- 
sten Gerichte in demselben. S. 140. Art. 7. 
J. 
Jagdfrevel. Gesetzliche Bestlmmungen über 
gerichtliche Untersuchung und Bestrasung der 
Jagdfrevel. S. 385—392. 
Siehe auch „Wilddiebstahl.“ 
Jagd-Personal. Königlich allerhöchste Er- 
klärung im Landtags-Abschiede wegen Bedacht- 
nahme auf das Brodloswerden des Jagd- 
Personals. S. 50. s. 13. 
Jagdrecht. Gesetz, die Aushebung des Jagd- 
rechts auf fremdem Grund und Boden in 
den Regierungsbezirken diesseits des Rheins 
betr. S. 129—134.
	        
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