Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1848. (9)

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sungs-Gesetz darf die ständische Initiative vor heutigen Tage in Wirksamkeit, und wird zum 
Ablauf von 12 Jahren nicht wieder geübt Staars-Grundgeseße erhoben. 
werden. - 
Artikel IX. Unser Staatsminister des Innern ist 
Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem mit dem Vollzuge beauftragt. 
Gegeben München, den 4. Juni 1848. 
Maximilian. 
v. Thon-Dittmer. Heintz. Lerchenseld. Weishanpt. Graf v. Pray. v. Straaß, Staatsrath. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der geheime Secretär des Staatsrathes, 
NRath Seb. von Kobell.
	        
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