Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Gesetz- 
  
für das 
Königreich Bayern. 
  
V. 23. 
München, den 1. August 1850. 
Inhal t: 
Abschied für den Landtag des Kentigreiche Bayern. 
Abschied 
für den Landtag deẽ des Koͤnigreichs Bayern. 
Maximilian ILI. 
von Gottes Gnaden Kznig von Voyern, 
Pfalzgraf bei Uhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in 
Schwaben 2g. tc. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir haben Uns bei dem nunmehr ein- 
getretenen Schlusse des Landtages über die Uns 
übergebenen gemeinschaftlichen Beschlüsse der Kam- 
mer der Reichsräthe und der Kammer der Abge- 
ordneten, so wie über deren Berathungen und Ber- 
handlungen ausführlichen Vortrag erstatten lassen, 
und ertheilen hierauf, nach Vernehmung Unseres 
Gesammt-Staatsministeriums und Staatsraths, 
Unsere Königlichen Entschließungen, wie folgt: 
I. Abschnitt. 
Peschlüsse der Kammern über die Gesetzentwürfe 
und andere Vorlagen der Staateregierung. 
8. 1. 
Die provifortsche Erhebung der Steuern fü# 
50 betreffend 
Das g#asnt6 die provisorische Erhebung der 
Steuern für 184950 betreffend, ist von Uns 
nach dem darüber von beiden Kammern des Land- 
21
	        
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