Sellage VI.
— VIll.
Delage Vlll.
betreffend, haben Wir auf erfolgte Zustimmung
beider Kammern Unsere Sanction ertheilt und
demzufolge das Gesetz Ziffer VI. ausfertigen lassen.
8. 29.
Die allgemeine deutsche Wechselordnung be-
treffend.
Wir haben die zu dem Gesetzentwurfe,
die allgemeine deutsche Wechselordnung betreffend,
von der Kammer der Reichsräthe und der Kammer
der Abgeordneten beantragten Modisicationen ge-
nehmigt und hienach das beiliegende Gesetz Zif-
fer VII. sanctionirt.
Dem gleichzeitig an Uns gebrachten An-
trage, baldmoͤglichst einen Gesetzentwurf uͤber das
Verfahren in Wechselstreitigkeiten und einen Gesetz-
entwurf über kaufmännische Anweisungen den
Kammern zum Betirath und zur Zustimmung vor-
zulegen, werden Wir entsprechen, und insbe-
sondere sogleich nach Eröffnung des nächsten Land-
tages zu diesem Zwecke den Kammern einen Ge-
setzesentwurf über kaufmännische Anweisungen vor-
legen lassen.
s. 30.
Die Ueberweisung der Depositen und Ein-
standskapitalien von der Staatsschuldentil-
gungs · Anstait an die königliche Bank in
Nürnberg betreffend.
Das von Uns nach erklärter Zustimmung
des Landtages sanctionirte Gesetz, die Ueber-
weisung der Depositen und Einstandskapitalien
von der Staatsschuldentilgungs = Anstalt an die
königliche Bank in Nürnberg betreffend, lassen
Wir unter Ziffer VIII. hiebei folgen.
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8. 31.
Das Staatsschuldenwesen betreffend.
Wir haben dem Gesetzentwurfe über das
Staatsschuldenwesen in der von den beiden Kam-
mern vorgeschlagenen Fassung Unsere Sanction
ertheilt und lassen hienach das Gesetz Ziffer IX. Le#llage I.
hiemit folgen.
Auf die in dem Gesammtbeschlusse über
diesen Gesetzentwurf gestellten Anträge erwiedern
Wir:
1) Die Kammern find durch den Antrag,
„es sel die Staatsregierung zu ermäch-
„tigen, die Bestellung von Amtsbürg=
„schaften der Beamten, sowie der Ein-
„standskapitalien für die Folge durch
„Hinterlegung bayerischer Staatsobliga-
„tionen jeder Art, soferne sie im Zins-
„fuße nicht unter 3½ Procent, zuzu-
„lassen“,
dem Bestreben“ der Staatsregierung, die
# Anstalt vonder schwe-
benden Schuld möglichst zu erleichtern und
nach und nach gänzlich zu befreien, nur
entgegengekommen.
Wir werden deßhalb, was die Amts-
bürgschaften betrifft, gerne alle jene Rück-
sicht eintreten lassen, welche ohne dadurch
entstehende Gefährdung der Erfüllung der
gesetzlichen Hauptzwecke der Staatsschul-
dentilgungs = Anstalt nur immer mög-
lich ist.
Bezüglich der Einstandskapitalien unter-,
liegt die beantragte Gewährung ohnedieß
keinem Anstande, zumal wegen künftiger
Anlegung der dießfallsigen Baarerlagen in
Folge des Gesetzes über die Ueberweisung
der Depositen und Einstandskapitalien von
der Staatsschuldentilgungs = Anstalt an die