moͤglichste Sparsamkeit in allen Zweigen an sich
schon als unabweisbar nothwendig dar, und wird
von selbst in allen jenen Fällen auf die An-
wendung von Holzsurrogaten hinführen, in wel-
chen sich ein entschiedener Vortheil für die Ver-
waltung darbietet.
Die Wirthschaftsresultate der nächsten Jahre
werden zeigen, inwieferne dem weiteren Wunsche
wegen Verkaufes der mit Zubuße arbeitenden
Werke stattzugeben sei, und ob durch den Ueber-
gang derselben in Privathände der Fortbetrieb
nachhalig gesichert und der vorwiegende volks-
wirthschaftliche Zweck hinreichend gewahrt ist.
Die Reduction der äußern Aemter ist der-
malen schon Gegenstand der reistichen Prüfung
und Erwägung.
HFür die geognostische Untersuchung des Kö-
nigreiches haben Wir bel der unbestreitbaren
Zweckmäßigkelt des Unternehmens die nöthigen
Vorarbeiten bereits einleiten lassen. Bei der auf-
richtigen Theilnahme, welche Wir diesem wich-
tigen Gegenstande zuwenden, wird die geognostische
Aufnahme mit den etatsmäßig ausgesetzten Mit-
teln in angemessener Weise ihrem Ziele zugeführt
werden.
In dem Wunsche auf Vorlegung eines Berg-
gesetzentwurfes für die Kreise diesseits des Rheins
finden Wir den Ausdruck eines anerkannten Be-
dürfnisses. Wir werden Sorge tragen, daß diesem
Wunsche insbesondere in der bezeichneten Richtung
mit Rücksichtjmahme auf die Gesetzgebung an-
grenzender Staaten nach Kräften entsprochen werde.
Wir werden, wie bisher, so auch fernerhin
darauf Bedacht nehmen, daß unter gleichen Qua-
litäts= und Preisverhältnissen vorzugsweise in-
ländisches Feuerungsmaterial füx den Eisenbahn-
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betrieb verwendet werde, und haben bereits zu
diesem Zwecke wiederholt Anweisung ergehen lassen.
Auf den bei der Prüfung der Rechnungs-
ergebnisse der Aerarialbergwerke der Pfalz pro
184 5/#; gestellten Antrag,
„die königliche Staatsregierung sei zu
„ersuchen, bei künftiger Vorlage der Rech-
„nungsübersichten den Kammern auch
„immer eine Uebersicht der Resultate der
„Verwaltung der ärarialischen Bergwerke
„der Pfalz vorzulegen,“
erwiedern Wir, daß die diesem Antrage entspre-
chende Anordnung bereits getroffen, und Unsere
Regierungs-Finanzkammer der Pfalz zur Vorlage
dieser Uebersichten angewiesen worden ist.
8. 32.
Gesammt-Staatseinnahmen.
Wegen Herauszahlung dee in Obligationen
der Staatschuldentilgungscafsa bestchenden Theiles
des Verlagscapitals der Centralstaatscassa werden
Wir in Genehmigung der dießfalls gestellten An-
träge diejenigen Anordnungen treffen lassen, welche
durch die Rücksicht des Bedürfnisses der Staats-
cassa im Gebrauche des Verlagscapitals geboten
und nach den jewells zu diesem Zwecke verfüg-
baren Mitteln der Staatsschuldentilgungsanstalt
möglicher Weise zum Vollzug zu bringen sind.
Die richtige und zeitgemäße Einhcebung der
Staatsgefälle ist eine der vorzüglichsten Aufgaben
der einschlägigen Verwaltungsstellen und Percep-
tionsbeamten, und Unser Staateministerium der
Finanzen wird diesem wichtigen Geschäftszweige
die ununterbrochene Aufmerksamkeit zuwenden, auf
daß ein unverhältnißmäßiges Anwachsen der Aus-
stände verhindert und die Aufräumung der be-
stehenden Rückstünde auf geeignete Weise und mit
den zulässigen Mitteln bewirkt werde.