Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

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Gesetz-Vlatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
-24. 
München, den 3. August 1850. 
Inhalt: 
Gesetz, die Einquartierangs= und Vorspannslasten in Friedenszelten betreffend. (I. Bellage zum Landtags-Abschiede.) 
  
Gesehtz, ser es Staatsraths, mit Beirath und Zu- 
die Einquartierungs= und Vorspannslasten in stimmung der Kammer der Reichsraͤthe und 
Friedenszeiten betreffend. der Kammer der Abgeordneten beschlossen 
— und verordnen, was folgt: 
Maximilian 11. 
von Gottes Gnaden König von Vayern, Art. 1. 
Vlahgraf bei Uhein, Alle Leistungen, welche in Friedens, 
Herzog von Bayern, Franken und in zeiten für die Verpflegung und Einquartie, 
Schwaben 2c. 1 rung einheimischer und verbündeter Truppen, 
Wir haben nach Vernehmung Un= so wie für Transportfuhren solcher Truppen, 
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