Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

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Gesetz- Vlatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
V 25. 
München, den 7. August 1850. 
  
Inhalt: 
Gesetz, den Geschäftsgang des Landtages betreffend. (II. Beilage zum Landtags= Abschlede.) 
Geseh, Zustimmung der Kammer der Neiche raͤthe 
den Geschäftsgang des Landtages betreffend. und der Kammer der Abgeordneten, dann 
* unter Beobachtung der im 9. 7. Tit. X. der 
Maximilian II. Verfassungs-Urkunde vorgeschriebenen Form 
von Gottes Gnaden Knig von Dayern, beschlossen und verordnen, wie folgt: 
Vfalzgraf bei Uhein 
Herzog von Dayern, Franken und in 
Schwaben tr. 2c. 
Allgemeine Besttmmungen. 
Wir haben nach Vernehmung Un- Art. 1. 
seres Scaatsrathes und mit Beirath und Jeder Kammer kommt zu, ihre Ge- 
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