Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

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Königreich Bayern. 
  
. EF. 
  
München, den 9. August 1850. 
  
Inhalt: 
Gesetz, die Häusersteuer betreffend. (IV. Beilage zum Landtags-Abschiede.) 
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Geseh, stimmung der Kammer der Reichsraͤthe und 
die Haͤusersteuer betreffend. der Kammer der Abgeordneten beschlossen 
- und verordnen, wie folgt: 
  
Maximilian II. 
von Gottes Gnaden önig von Vayern) Art. 1. 
Pfalzgraf bei Uhein, 
He#og von Bayern, Franken und in 
Schwaben rc. 1c. 
Das Verhältniß der Steuersimplen, 
nach welchem die Erhebung der Miethsteuer 
zur Arealsleuer künftig stattzufinden har, 
Wir haben nach Vernehmung Un= wird auf die Verhälenißzahl von 1 zu 3 
seres Stagtsraths, unter Belrath und Zu= sestgestelll, so daß künstig auf ein jedes 
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