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und Juni dieses Jahres in dem pfaͤlzischan
Kreise veruͤbten politischen Verbrechen und
Vergehen werden nachfolgende Untersuchun-
gen niedergeschlagen:
1) die Untersuchungen wegen Theilnahme
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an dem bewaffneten Auftande in An-
sehung dersenigen Theilnehmer, welche
der Volkswehr, der Studentenlegion
oder den Freischagern einverleidt waren,
mit Auenahme
n) der Osftziere der Freischaaren;
b) derjenigen Ofstziere der Volks-
wehr, welche besondere selbststn-
dige Corps formirt oder comman-
dirt haben;
derjenigen Stabs-Off##iere der
Volke wehr, welche nicht aus
dieser selbst durch Wahl hervor-
gegangen;
d) der Staatebeamten, Anwilte,
Notare und Geistlichen;
die Untersuchungen wegen Mitwie-
kung zu der Errichtung der sogenann-
ten provisorischen Regicrung in Anseh=
ung derjenigen „Vertrauenemánner,“
welche, nach dem sie vorher gegen die
Ercrichtung einer provisorischen Regie-
rung gestimmt haiten, sräter an der
Wahl der Mitglieder einer solchen
Regierung Theil genommen haben;
die Untersuchungen wegen Theilnahme
an den Berathungen und Beschlüssen
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der Cantonalausschüsse und der Re,
crutirunge commission;
die Untersuchungen wegen Leltung der
durch die revolmlondre Gewalt ange-
ordneten Gemeindewahlen, wegen Ab-
und Einsetzung von Gemeindebeamten;
die Untersuchungen wegen Uebernahme
von Gemeindcämtern in Folge der von
der revolutionären Gewalt angeordne-
ten Wahlen, sowie wegen Ausübung
der mit diesen Aemtern verbundenen
Verrichtungen;
die Untersuchungen wegen Uebernahme
der von der revolutiondren Gewalt oder
von den Organen derselben übertrage-
nen Verrichtungen in Ansehung der-
jenigen Personen, welche nicht die Stelle
eines Civil= oder Militkrcommissäes
oder eines Mitgliedes der Militr=
comnussion bekleidet haben.
Arr. 2.
Von der in dem Art. 1. ertheilten
Amnestie sind auageschlossen:
1) diejenigen, welche durch eine unter
2
—
Art. 1. fallende Handlung oder bei
Gelegenheit derselben zugleich eine Ver—
letzung der Person oder des Eigen—
thums begangen haben;
WMilitaͤrpersonen, welche nicht in dem
am 16 Junius d. Is. ertheilten Ge-
neralpardon begriffen sind.