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Art. 7. Art. 8.
Die Bestimmungen über herrenlose De- Unser Sptaateminister der Finanzen
positen erleiden durch gegenwärtiges Gesetz ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauf-
keine Aenderung. tragt.
Gegeben Aachen, den 35. Juli 1850.
Mar.
von der Pfordten. v. Kleinschrod. Dr. v. Aschenbrenner. Dr. v. Mingelmann.
v. Lüder. v. Zwehl.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
der geheime Serretär des Staatsraths,
Rath Sebast. v. Kobell.
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