Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

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Gesetz-Maatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
W-32. 
München, den 16. August 1850. 
Juhal t: 
Gesetz über das Staatsschuldenwesen. (1X. Bellage zum Landtags-Abschlede.) 
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Gesetz schuldenwesens nach Vernehmung Unseres 
über das Staatsschuldenwesen. Staatsrathes unter dem Belrathe und der 
Zustimmung der Kammer der Reichsräthe 
. und der Kammer der Abgeodneten beschlo 
Maximilian I1. 9 schloß 
sen und verordnen, wie folgt: 
von Gettes Gnaden König von Vayern, 
Vfalgraf bei Uhein, 6 
Henog von Vayern, Franken und in V. 1. 
Schwaben ke. 2c. Zur Deckung der Staatsschulden= 
Wir huben in Ansehung der Siaats= tilgunge Auflale werden bestimmt, und zwar: