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Aufhebung, Firirung und Ablösung von
Grundlasten ein jährlicher Zuschuß von
420,000 fl. aus der Central-Staatscasse,
und außerdem einen einmaligen Zuschuß
zur Bildung eines Verlagscapitals von
600,000 fl. mithin für jedes der beiden
Jahre 1819/4 von je 300,000 fl. aus dem
Reichsreservefond.
+. 7.
Dem Etat für die active Ammee wer-
den die Budgetansätze der Naturalien, welche
darunter mit 54,888 Schäffel 2½ Mehen
Roggen und mie 109,554 Schaffel 4 ½ Me-
ben Haber im Geldanschlage zu 904,770 fl.
32 1½ kr. begriffen sind, in der bieherigen
Art garantirt, wonach geringere Preise dem
bei dem außerordentlichen Budger vorge-
sehenen Reichsreservesonde zu Gur und hö-
here Preise demselben zur Last geschricben
werden sollen.
Titel III.
Staatseinnahmen.
g. 8.
Zur Bestreltung der Sub Titl. II. be,
stimmten ordentlichen Staatsausgaben sind
dem Staateministertum der Finanzen die
in der Beilage lit. B. aufgeführten und ein-
schlüßig der nach §. 3. aus dem Beslande
der Vorjahre herübergehenden 300,00 fl.
voranschlágig auf 33,949,799 fl. festgesetz-
ten Einnahmen zugewiesen.
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S. 9.
An directen Steuern sind für jedes
der zwei Jahre vom 1. October 1849 bis
letzten September 1851 zu erheben:
a) In denjenigen Gebierstheilen, wo das
Steuerprovisorium noch Giltigkeit har,
mit Einschluß des Regierungsbezirkes
von Oberbayern
vier Simpla der Grundsteuer, drei
Simpla der Haussteuer, vier Simpla
der Domintcalsteuer, die ganze Ge-
werbsteuer, dann zwei Simpla der Ca-
pitalrentensteuer und die Einkommen-
steuer nach den Bestimmungen des
Gesetzes vom 11. Juli l. Is.
b) Im Regierungsbezirke der Pfalz
60 ½ pCe. (sechzig ein halb Procent)
der Gewerbsteuer;
der Steuerbeischlag mit 100,000 fl.
nach Art. XII. des Geseßes vom 23.
Mai 1846 über die Ausscheidung der
Kreislasten von den Staatslasten und
die Bildung der Kreisfonds;
die Capitalrenten= und Einkommen=
steuer wie Sub lit. a.
c) Im Regierungsbezirke von Unterfran-
ken und Aschaffenburg
77 pCt. (sieben und siebzig Prorent)
der Grundsteuer,
100 (hundert) Procent der Haussteuer,
80 (achlzig) Procent der Dominical=
steuer,