Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

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Aufhebung, Firirung und Ablösung von 
Grundlasten ein jährlicher Zuschuß von 
420,000 fl. aus der Central-Staatscasse, 
und außerdem einen einmaligen Zuschuß 
zur Bildung eines Verlagscapitals von 
600,000 fl. mithin für jedes der beiden 
Jahre 1819/4 von je 300,000 fl. aus dem 
Reichsreservefond. 
+. 7. 
Dem Etat für die active Ammee wer- 
den die Budgetansätze der Naturalien, welche 
darunter mit 54,888 Schäffel 2½ Mehen 
Roggen und mie 109,554 Schaffel 4 ½ Me- 
ben Haber im Geldanschlage zu 904,770 fl. 
32 1½ kr. begriffen sind, in der bieherigen 
Art garantirt, wonach geringere Preise dem 
bei dem außerordentlichen Budger vorge- 
sehenen Reichsreservesonde zu Gur und hö- 
here Preise demselben zur Last geschricben 
werden sollen. 
Titel III. 
Staatseinnahmen. 
g. 8. 
Zur Bestreltung der Sub Titl. II. be, 
stimmten ordentlichen Staatsausgaben sind 
dem Staateministertum der Finanzen die 
in der Beilage lit. B. aufgeführten und ein- 
schlüßig der nach §. 3. aus dem Beslande 
der Vorjahre herübergehenden 300,00 fl. 
voranschlágig auf 33,949,799 fl. festgesetz- 
ten Einnahmen zugewiesen. 
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S. 9. 
An directen Steuern sind für jedes 
der zwei Jahre vom 1. October 1849 bis 
letzten September 1851 zu erheben: 
a) In denjenigen Gebierstheilen, wo das 
Steuerprovisorium noch Giltigkeit har, 
mit Einschluß des Regierungsbezirkes 
von Oberbayern 
vier Simpla der Grundsteuer, drei 
Simpla der Haussteuer, vier Simpla 
der Domintcalsteuer, die ganze Ge- 
werbsteuer, dann zwei Simpla der Ca- 
pitalrentensteuer und die Einkommen- 
steuer nach den Bestimmungen des 
Gesetzes vom 11. Juli l. Is. 
b) Im Regierungsbezirke der Pfalz 
60 ½ pCe. (sechzig ein halb Procent) 
der Gewerbsteuer; 
der Steuerbeischlag mit 100,000 fl. 
nach Art. XII. des Geseßes vom 23. 
Mai 1846 über die Ausscheidung der 
Kreislasten von den Staatslasten und 
die Bildung der Kreisfonds; 
die Capitalrenten= und Einkommen= 
steuer wie Sub lit. a. 
c) Im Regierungsbezirke von Unterfran- 
ken und Aschaffenburg 
77 pCt. (sieben und siebzig Prorent) 
der Grundsteuer, 
100 (hundert) Procent der Haussteuer, 
80 (achlzig) Procent der Dominical= 
steuer,
	        
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