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F. 13.
Es bleibt vorbehalten, den Weinbergs-
besitzern in denjenigen Districten von Un-
terfranken und Aschaffenburg, in welchen
das Steuerdesiattivum zur Zeit noch nicht
eingeführt ist, allährlich und so lange, als
dieses nicht der Fall seyn wird, außerordent-
liche Steuernachlässe zu bewilligen, wozu die
erforderlichen Mittel bis zu einem jährli-
chen Marximalbetrage von 10,000 fl. aus
dem bei dem außerordentlichen Budger vor-
gesehenen Reichsreserrefonde geschöpft werden.
1.
Die an dem wirklichen Anfalle der
budgetmäßigen Einnahmen nach vollständi-
ger Erfüllung aller davon zu bestreitenden
ordentlichen Ausgaben etwa verbleibenden
Ueberschüsse und resp. auskommenden Mehr-
einnahmen sind als theilwelses Deckungs-
mittel für das außerordentliche Budget und
zur Entrichtung der auf dasselbe verwiesenen
Ausgaben zu verwenden.
B.
Außerordentliches Budget.
Titel IV.
Ausgaben.
S. 15.
Die auf Rechnung des außerordenrli-
chen Budgets gehenden Ausgaben, welche
486
sich auf die Etats der Staatsminislarien
des Aeußern und der Justiz, der Staats-
anstalten auf Erziehung und Bildung, auf
Cultus, Industrie und Cultur, Straßen-,
Brücken= und Wasserbau, besondere Leistun-
gen des Staatsaerars an Gemeinden, die
Zuschüsse an die Kreisfonds und das Steuer-
kataster, dann auf den Militär= und Land-
bau-Ecat vertheilen, sind mit ihren einzel-
nen Zifferstzen in der Beilage lit. C. ent-
halten und einschlüßig des für unvorherge-
sehene Ausgaben gemäß Tir. VII. J. 5.
der Verfassung zu bildenden und mir
800,000 fl. angenommenen Reservefonds und
eines weiteren Reservefonds von jährlich
200,000 fl. für die in Folge der Zinsga-
rantie des Staates für die pfälzische Lud-
wigshafen-Berbacher-Bahn allenfalls zu lei-
stenden Zahlungen, und eines jährlichen
Zuschusses von 300,000 fl. zur Bildung
eines Betriebscaplkals für die Grundren-
ten-Ablösungscasse aufjährliche 4,97 5,5 14 fl.,
sohin für die zwet Jahre 184%0 und
1860/ auf die Summe von 9,951,028 fl.
festgesetzt.
Titel V.
Elnnahmen oder Deckungsmittel.
ö. 16.
Zur Bestreitung dieser außerordentlt,
chen Ausgabssummen sind bestimme: