Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Baupersonal. Hexgwesen. 
k. Staatsschuldentilgungs-Anstalt an die k. 
Bank zu Nürnberg. S. 409 — 414. 
Baupersonal. Königliche Erklärung im Land- 
tagsabschiede, die Diäten des Vaupersonals 
betr. S. 251. §s. 9. 
Baupflicht des Staats bei Gebäuden des 
Cultus, des Unterrichts, dann der Communen. 
Königliche Erklärung auf den Antrag der 
Kammern, sich dieser Baupflicht im Wege 
des Bertrags zu entledigen. S. 251. S. 11. 
Königliche Erklärung hinsichtlich der 
Baupflicht des Staats, den protestantischen 
Kirchengemeinden und Stiftungen in den ehe- 
maligen Fürstenthümern Ansbach und Bay- 
reuth gegenüber. S. 254. 8. 18. 
Bayreuth, ehemaliges Fürstenthum. Die Bau- 
pflicht des Staats gegen protestantische Kir- 
chengemeinden und Stiftungen in demselben 
betr. S. 254. 8. 18. 
Beamte. Cautionen derselben. Siehe „Amts- 
bürgschaften“. 
— — und öffentliche Diener. Straf- 
rechtliche Verfolgung wegen Angriffen auf 
dieselben durch die Presse bezüglich ihrer Amts- 
handlungen. S. 91. Art. 7. 
Beamtenwohnungen. Königliche Erklärung 
im Landtagsabschtede bezüglich der Aufhebung 
der freien Dienstwohnungen. S. 252. s. 12. 
Deßgleichen wegen Lossprechung der Ge- 
meinden von den vertragsmäßig übernom- 
menen Verpflichtungen zur Stellung von 
Beamtenwohnungen S. 252. f. 13. 
Behörden. Beleidigung derselben durch die 
Presse. S. 90. Art. 26. 
Belkanntmachungen, öffentliche, welche zu 
öffentlichen Versammlungen einladen, müssen 
von ihrem Urheber unterzeichnet seyn. S. 55 
Art. 2. 
Bergwesen. Hierauf bezügliche königliche Er- 
kläruugen imn Landlagsabschiede. S. 263. 8. 31. 
Berichtigungen. Brandversicherungsanstalt. 
Berichtigungen, amtliche und nicht amt- 
liche in Zeitungen und periodischen Schriften. 
S. 111. Art. 47. 
Bewaffnung. Aufforderung durch die Presse 
zu ungesetzlicher Bewaffnung. S. 96. Art. 17. 
Bezirksgerichte. Deren Constituirung S. 
427. Art. 4. — Besetzung. S. 427. Art. 5. 
— Wirkungskreis und Geschäftsgang. S. 
438 —443. Art. 22—36. — Wirksamkeit 
als Handelsgerichte. S. 428. Art. 7. S. 
439. Art. 26. — Zuständigkeit in bürger- 
lichen Streitigkeiten. S. 438 — 439. Art. 
22 — 25. — Zuständigkeit in Strassachen. 
S. 440 — 441. Art. 27—31. 
— — Königliche Erklärung im Landtagsab- 
schiede auf den Antrag des Landtags hin- 
sichtlich der Errichtung von neuen Stadtge- 
richten an den Sitzen künftiger Bezirksge- 
richte. S. 241 s. 32. 
Bier. Königliche Erklärung auf die von den 
Kammern hinsichtlich der Biertare und des 
Verhältnisses der Bräuer zu den Wirthen 
und dem Publicum gestellten Anträge. S. 
271 — 273. s. 39. 
Bildliche Darstellungen unterliegen den- 
selben gesetzlichen Bestimmungen wie Duuck- 
schriften. S. 113. Art. 50. 
Bräuer. „Siehe „Bier“. 
Brandmarkung. Die Strafe der Brand- 
markung abgeschafft. S. 20. Art. 4. 
Vrandversicherungsanstalt (Mürchener- 
Aachener). Königliche Erklärung im Land- 
tagsabschiede über den Antheil an der Super- 
dividende dieser Anstalt. S. 267. 
— — Koönigliche Erklärung im tandtagsab- 
schiede ü#er die Zulassung nichtbayerischer 
Mobiliar-Feuerversicherungsanstalten. S. 275. 
s8. 42. ai n über * allgemeine Im- 
mobillat · B gsaustalt. S. 275. 
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