Branntwein. Capitallen.
Branntwein. Rückvergütung der Steuer und
des Malzaufschlages von Branntwein bei
der Ausfuhr. S. 258.
Briefporto. Siehe „Porto.“
Brückenbau. Königliche Erklärung im Land-
tagsabschiede in Bezug auf den Bau und
die Unterhaltung der Amperbrücken zwischen
Freising und Abensberg. S. 251. . 10.
Buchdrucker. Deren straf= und cirilrechtliche
Verantwortlichkeit in Bezug auf den Druck
nichtperiodischer Schriften. S. 92. Art. 9.;
S. 110. Art. 45 u. 46. Name und Wohn-
ort des Druckers muß auf der gedruckten
Schrift genannt seyn. S. 107. Art. 39.
— — Temporäre Einziehung deren Gewerbs-
befugnl½ß bel wiederholten Verfehlungen ge-
gen das Prebßgesetz. S. 113. Art. 51.
Budget. Siehe „Finanzgeseb#.“
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, welche
der Zuständigkeit der Stadt= und Landge-
richte angehören. S. 430. Art 11. Deß-
glelchen der Zuständigkeit der Kreisgerichte.
S. 438—439. Art. 21—25. Gerichtsab-
lehnung und Verweisung an ein anderes
Gericht. S. 447—449. Art. 49—54.
Bürgerlicher Tod. Gesetz, die Abschaffung der
Strasen des bürgerlichen Todes, der öffent-
lichen Ausstellung und der Brandmarkung
betr. S. 17—27.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes. S. 227.
C.
Capttalien der Central-Staatscasse, welche
bei der Schuldentilgungs = Casse hinterlegt
sind. Königliche Erklärung wegen ihrer von
der Kammer gewünschten Verwendung zu dem
Eisenbahnbau. S. 255. s. 22.
Capitalrenten- und Einkommen-Steuer.
Capitalrenten-- und Einkommen Steuer.
Dießbezügliches Gesetz. S. 201. bis 224.
Inhalt:
I. Capitalrenten-Steuer. S. 203—
105. — Art. 1. Umfang der Capitalren-
teu-Steuerpflichtigkeit. S. 203. — Art. 2.
Gesetzliche Ausnahmen von der Capkkalren=
ten-Steuerpflichtigkelt. S. 203. — Art. 3.
Steuer-Simplum. S. 204 — Art. 4.
Stenerpflichtigkeit in Hinsicht auf den Wohnsitz;
Ermittlung des Capitalrenten-Ertrags. S. 205.
— Art. 5. Steuertermine. S. 205. II. Ein-
kommen-Steuer. S. 205 — 210.
Nrt. 6. Welches Einkommen der Einkommen=
steuer unterliegt. S. 205. — Art. 7. Wer
von der Einkommensteuer frei ist. S. 206. —
Art. 8. Einkommensteuerpflichtigkeit von Per-
sonen, die noch im elterlichen Brod stehen,
der Ehefrauen und der Forensen; Steuer-
freiheit der Inländer von dem aus dem
Auslande fließenden Einkommen. S. 207. —
Art. 9. Steuerpflichtigkeit in Hinsicht auf
den Wohnsitz. S. 208.— Art. 10. Ermittlung
des reinen Einkommens. S. 208. — Zrt.
11. Steuersuß nach Einkommenclassen. S.
208. — Art. 12. Einkommenssteuersat bei
Ansässigen mit einem Einkommen von 200 fl.
und darunter. S. 200. — Art. 13. Steuer-
Termine. S. 210. — III. Verfahren
bei Feststellung der Capitalrenten-
und Einkommensteuer. S. 210.—221.
— Art. 14. Ausstellung der Steuerlisten fün
beide Steuergattungen. S. 210. — AMtt.
15. Selbstschähhzung oder Fatirung von Seite
der Steuerpflichtigen. S. 314. — Nrt. 16.
Verzeichnung der Fassionspflichtigen durch die
Gemeindebehörden; Folgen der versäumten
Fatirung. S. 212. — Art. 17. Steuerlisten-
Prüfungsausschüsse. S. 212. — Art. 18.
Wahl der Steuerausschuß-Mitglieder; Be-