Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Branntwein. Capitallen. 
Branntwein. Rückvergütung der Steuer und 
des Malzaufschlages von Branntwein bei 
der Ausfuhr. S. 258. 
Briefporto. Siehe „Porto.“ 
Brückenbau. Königliche Erklärung im Land- 
tagsabschiede in Bezug auf den Bau und 
die Unterhaltung der Amperbrücken zwischen 
Freising und Abensberg. S. 251. . 10. 
Buchdrucker. Deren straf= und cirilrechtliche 
Verantwortlichkeit in Bezug auf den Druck 
nichtperiodischer Schriften. S. 92. Art. 9.; 
S. 110. Art. 45 u. 46. Name und Wohn- 
ort des Druckers muß auf der gedruckten 
Schrift genannt seyn. S. 107. Art. 39. 
— — Temporäre Einziehung deren Gewerbs- 
befugnl½ß bel wiederholten Verfehlungen ge- 
gen das Prebßgesetz. S. 113. Art. 51. 
Budget. Siehe „Finanzgeseb#.“ 
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, welche 
der Zuständigkeit der Stadt= und Landge- 
richte angehören. S. 430. Art 11. Deß- 
glelchen der Zuständigkeit der Kreisgerichte. 
S. 438—439. Art. 21—25. Gerichtsab- 
lehnung und Verweisung an ein anderes 
Gericht. S. 447—449. Art. 49—54. 
Bürgerlicher Tod. Gesetz, die Abschaffung der 
Strasen des bürgerlichen Todes, der öffent- 
lichen Ausstellung und der Brandmarkung 
betr. S. 17—27. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes. S. 227. 
C. 
Capttalien der Central-Staatscasse, welche 
bei der Schuldentilgungs = Casse hinterlegt 
sind. Königliche Erklärung wegen ihrer von 
der Kammer gewünschten Verwendung zu dem 
Eisenbahnbau. S. 255. s. 22. 
Capitalrenten- und Einkommen-Steuer. 
Capitalrenten-- und Einkommen Steuer. 
Dießbezügliches Gesetz. S. 201. bis 224. 
Inhalt: 
I. Capitalrenten-Steuer. S. 203— 
105. — Art. 1. Umfang der Capitalren- 
teu-Steuerpflichtigkeit. S. 203. — Art. 2. 
Gesetzliche Ausnahmen von der Capkkalren= 
ten-Steuerpflichtigkelt. S. 203. — Art. 3. 
Steuer-Simplum. S. 204 — Art. 4. 
Stenerpflichtigkeit in Hinsicht auf den Wohnsitz; 
Ermittlung des Capitalrenten-Ertrags. S. 205. 
— Art. 5. Steuertermine. S. 205. II. Ein- 
kommen-Steuer. S. 205 — 210. 
Nrt. 6. Welches Einkommen der Einkommen= 
steuer unterliegt. S. 205. — Art. 7. Wer 
von der Einkommensteuer frei ist. S. 206. — 
Art. 8. Einkommensteuerpflichtigkeit von Per- 
sonen, die noch im elterlichen Brod stehen, 
der Ehefrauen und der Forensen; Steuer- 
freiheit der Inländer von dem aus dem 
Auslande fließenden Einkommen. S. 207. — 
Art. 9. Steuerpflichtigkeit in Hinsicht auf 
den Wohnsitz. S. 208.— Art. 10. Ermittlung 
des reinen Einkommens. S. 208. — Zrt. 
11. Steuersuß nach Einkommenclassen. S. 
208. — Art. 12. Einkommenssteuersat bei 
Ansässigen mit einem Einkommen von 200 fl. 
und darunter. S. 200. — Art. 13. Steuer- 
Termine. S. 210. — III. Verfahren 
bei Feststellung der Capitalrenten- 
und Einkommensteuer. S. 210.—221. 
— Art. 14. Ausstellung der Steuerlisten fün 
beide Steuergattungen. S. 210. — AMtt. 
15. Selbstschähhzung oder Fatirung von Seite 
der Steuerpflichtigen. S. 314. — Nrt. 16. 
Verzeichnung der Fassionspflichtigen durch die 
Gemeindebehörden; Folgen der versäumten 
Fatirung. S. 212. — Art. 17. Steuerlisten- 
Prüfungsausschüsse. S. 212. — Art. 18. 
Wahl der Steuerausschuß-Mitglieder; Be-
	        
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