Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Cautionene Communen. 
eidlgung derselben. S. 213. — Art. 19. 
Nichtablehnbarkeit der Wahl eines Steueraus- 
schuß-Mitgliedes; Strase im Falle der Nicht- 
annahme einer solchen Wahl. S. 215. — 
Art. 20. Verfahren des Prüfungs-Ausschusses 
im Beiseyn des Rentbeamten als Staatsan= 
walt. S. 216. — Art. 21. Unzulässigkeit 
eines Rechtsmittels gegen die Beschlüsse des 
Steuer-Prüfungs-Ausschusses. S. 217.— Art. 
22. Feststellung des Betrages der Jahressteuer 
durch die Rentämter. S. 218. — Art. 23. 
Festsetzung dreijähriger Fatirungsperioden; Ver- 
änderungen an dem Jahresbetrage der Ca- 
pitalrente oder des Einkommens während der- 
selben; dreijährige Wirksamkeit der Steuer- 
Ausschüsse. S. 119. — Art. 24. Diäten 
und Reisekosten der Steuerausschuß-Mitglie- 
der; Tar= und Stempelfreiheit der Verhand- 
lungen. S. 119. — Art. 25. Strafbe- 
stimmungen für Steuerdefraudationssälle und 
bel versäumter Fatirung. S. 220 
Schlußbestimmungen. S. 221 — 224. 
— Art. 26. Bestimmung über Eintritt der 
Zahlungstermine. S. 221. Art. 27. 
Aufhebung des Familienschutzgeldes, der Per- 
sonal- und Mobiliarsteuer 2c. 2c. und Ein- 
führung der Gewerbsteuer für gewisse freie 
Gewerbe. S. 221. — Art. 28. Besorgung 
der bezüglichen rentämtlichen Geschäfte in der 
Pfalz. S. 2122. — Art. 29. Vollzugsbe- 
stimmung. S. 228. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 236. 
Cautionen der Beamten. Siehe „Amts- 
bürgschaften.“ 
Civilklagen bei den Strafverhandlungen we- 
gen Mißbrauch der Presse S. 92. Art. 8. 
Civilsachen. Siehe „Rechtsstreitigkei- 
ten, bürgerliche.“ 
Communen. Bauten der Communen, bei 
Competenzconsticte. Depositen. 
denen dem Staat die Baupflicht ganz oder 
theilwelse obliegt. Slehe „Baupflicht.“ 
Competenzconflicte. Gesetz, die Compe- 
tengconflicee betr. 
I. Abschnitt. Von den Competenzconflicten 
zwischen Gerichts= und Verwaltungsbehörden. 
S. 162—168. II. Abschnitt. Von den 
Competenzconflicten zwischen den Gerichten 
in den Landestheilen diesseits des Rheins. 
S. 168—171. III. Abschnitt. Von den 
Competengconflicten zwischen Gerichten der 
Landestheile diesseits des Rheins und Ge- 
richten der Pfalz. S. 171 — 172. 
Schlußbestimmungen. S. 172—174. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
sebes im Landtags-Abschiede. S. 233. 
Concurs. Wechselforderungen genießen künftig 
im Concurse kein Vorzugsrecht. S. 357. 
Art. 10. 
Conftscation der nach dem Prehßgesetz als 
sträflich erkannten Schriften 2c. 2c. S. 87— 
88. Art. 2. u. 3.; des Duuckereigeräthes 
bei heimlich benützten Privatpressen. S. 106. 
Art. 37.; der zum unbefugten Verkehr an- 
geschafften Schriften. S. 107. Art. 38. 
Contumacialurthelle bei Preß-Verbrechen 
oder Vergehen. S. 90. 
Credit für außerordentliche Bedürfnisse der 
Armee. S. 153— 158. 
Cultus-Gebäude. Siehe „Kirchen= und 
Pfarrgebäude.“ 
D. 
Depositen. Deren Entfernung von der Staats- 
schuldentilgungs-Anstalt. S. 247. s. 2. 
— — Gesetz, die Uebsrweisung der Depostten 
und Einstandscapitalien von der königlichen 
Staatsschuldentilgungs-Anstalt an die könig- 
liche Bank zu Nürnberg betr. S. 409 —414.
	        
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