Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Rechtsstreitigkeiten. Sammlung c. 
Rechtsstreitigkeiten, bürgerliche, welche 
zur Zuständigkeit der Stadt= und Landgerichte 
gehören. S. 430. Art. 11. 
Redacteurs der Zeitungen und periodischen 
Schriften. S. 108. Art. 43. 
Regierungen. S. „Kreisregserungen“. 
Reglerungsform. Angriffe auf die be- 
stehende Regierungssorm durch die Presse. 
S. 95. Art. 16. 
Regreß auf Sicherstellung bei ganzer oder 
theilweiser Nichtannahme von Wechseln. S. 
370—372. 
Reisende. Anordnung statistischer Erhebungen 
über die mit der Post beförderten Reisenden. 
S. 259. 8. 27. 
Religlon und Reltgionsgesellschaften. 
Deren Herabwürdigung und Verspottung durch 
die Presse. S. 97. Art. 20. 
Respecttage bei Wechselzahlungen. S. 371. 
Art. 33. 
Rheinschifffahrtsabgaben. Siehe unter 
„Schifffahrt“. 
Rübenzucker. Siehe „Zucker“. 
Rückfall bei Preßvergehen. S. 87. Art. 3. 
S. 111. Art. 46. 
S. 
Salinen. Hierauf bezügliche Königliche Er- 
klärungen im Landtagsabschiede. S. 261. 
5. 20. — Behandlung der aus den Sa- 
linengefällen zur Deckung der Passivreste der 
Bergwerkscasse entnommenen Vorschüsse. S. 
263. s. 31. 
Sammlung von Geldbeiträgen zur Pa- 
ralysirung der wegen Preßvergehen ausge- 
sprochenen Strafen. S. 99. Art. 27. 
Confiscation derselben zum Besten des ein- 
schlägigen Krels, Schulsonds. S. 114. Krt. 52. 
Schwmgerichte. 
Salzmanufactur und Salzverkauf. 
Siehe unter „Salinen“. 
Schellenberg. Die Rechnungsergebnisse der 
dortigen Salzmanufactur betr. S. 261. 
s. 30. 
Schifffahrt. Königliche Erklärung im Land- 
tagsabschiede hinsichtlich der Rheinschifffahrts- 
Abgaben, dann hinsichtlich des Schifffahrts- 
verkehrs auf der Donau und den Grenz- 
flussen, serner hinsichtlich der Mainzölle. S. 
1457. 8. 26. 
Schulgebäude, bel denen dem Staate die 
Vaupflicht ganz oder theilweise obliegt. Siehe 
„Baupflich!“. 
Schullehrer. Gesehliche Bestimmungen über 
die Ansässigkelt derselben. S. 45 —50. 
— — Kaönigliche Erklärung auf den an die 
Krone gebrachten Wunsch des Landtags be- 
züglich der Regelung der Verhältnisse der 
Schullehrer. S. 229. 8. 7. 
— — Koönigliche Erklärung auf den von den 
Kammern gestellten Antrag bezüglich der Ver- 
hältnisse der Kreisunterstützungs, Anstalten für 
Schullehrerswittwen und Waisen. S. 246. 
8. 36. 2. 
— — Kaönigliche Erklärung im Landtagsab- 
schiede, die Verbesserung des Looses der 
Volksschullehrer und statistische Erhebungen 
über die Erträgnisse der Schulstellen betr. 
S. 253. §. 15. 
Schweizer Seeweine und Küse. Slehe 
„Weince“ und „Käse“. 
Schwurgerichte. Deren Competenz über Preß- 
vergehen in der Pfalz zu erkennen. S. 7. 
Art. 1 
Beleidigung eines solchen durch die 
Presse. S. 99. Art. 26. 
— — Bildung des Schwurgerichts bei Wi- 
nisteranklagen. S. 135 — 138. 
Siehe auch „Geschworne“. 
4 
Salzmanufactur 2c.
	        
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