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Civilgerichte einzureichen, welches darüber Unser Staatsminister der Justiz ist
ohne Verzug zu entscheiden hat. mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauf-
Gegen diese Enescheidung findet kein wei tragt.
teres Rechtsmittel statt.
Gegeben München, am 26. Februar 1850.
Max.
von der Pfordien. v. Kleinschrod. Dr. v. Aschenbrenner. Dr. v. Ningelmann.
v. Lüder. v. Zuohl.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
der geheime Secretär des Staatsrathes,
Nath Seb. v. Kobell.